Prävention und illegale Abtreibungen - Dänemark

Mittel zur Verhütung konnte man in den 1930ern schon erhalten, sie wurden aber im allgemeinen nicht benutzt. Der christliche Moralanspruch für die Frauen widersprach dem Gebrauch und predigte stattdessen Enthaltsamkeit. Bis 1937 war es insbesondere verboten, für Verhütungsmittel Reklame zu machen. Die Waren wurden trotzdem per Postbestellung als „Hygieneartikel“ und „Gummiwaren“ verkauft.

Erst 1973 gab es straffreie Abtreibungen in Dänemark. Bis dahin war (sogar) der Versuch strafbar, eine Abtreibung vorzunehmen. In den 1930ern wurde das „Leibesfruchtabtreibung“ genannt und war ein viel diskutiertes Thema.

Wenn ein Arzt beurteilte, dass das Leben der Frau in Gefahr sei, konnte sie eine Abtreibung im Rahmen der Gesetzes vornehmen lassen. Es gab davon ca. 280 pro Jahr. Die Ärzte meinten zu der Zeit, dass es, selbst wenn die Gesetzgebung dies verbot, trotzdem zwischen 7.000 und 10.000 „kriminelle Abtreibungen“ im Jahr in Dänemark gab.

Die Abtreibungen wurden von „Kurpfuschern“ gegen Bezahlung vorgenommen, mit Unterstützung einer Freundin oder der Frau selbst. Die Verhältnisse waren meistens unhygienisch und die Methoden gefährlich, was ca. 20 Todesfälle im Jahr bedeutete.

Die am meisten verwendete Methode war, dass man mit einer Stricknadel oder einem Stück Stahldraht ein Loch in die Gebärmutterhaut stach. Danach wurde die Leibesfrucht mit Wasser, Seifenwasser oder Petroleum herausgespült. Wenn es schlimm ausging, war das meist, weil ein Loch in die Gebärmutterwand gestoßen wurde und der Tod durch Bauchfellentzündung eintrat.

Lesen Sie drei Rechtsprotokolle, die einige der Methoden illustrieren, die angewendet wurden, sowie die Strafe, die bei der Abtreibung drohte.