Christian Bachhiesl: Räuber, Mörder, Sittenstrolche (2003)

"... dass sie das Kind mit Vorbedacht in die Mur geworfen habe.“ Die 21-jährige Maria I., Hilfsarbeiterin in einer Nadelfabrik, lebte in ständigem Streit mit dem Hilfsarbeiter Alois G., Vater ihres einjährigen Sohnes, und ihrer Mutter. Grund dafür war ihre Vergnügungssucht und der Wunsch nach einem unbeschwerten Leben. Obwohl Vater und Großmutter liebevoll für das Kind sorgten und auch kein wirtschaftlicher Mangel bestand, warf Maria I. 1923 ihr Kind in die Mur. Bevor sie den Mord gestand, tischte sie der Polizei im Verhör zuerst eine Fülle unwahrscheinlicher Geschichten auf. Die 2. Instanz verurteile sie schließlich zu vier Jahren schweren Kerkers plus Dunkelhaft am Jahrestag des Verbrechens.

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Knebeln und Ersticken war die Todesursache der neu geborenen Tochter von Marija K. aus Zagreb, unverheiratete Tagelöhnerin mit einem 4-jährigen Sohn. Ihr Liebhaber hatte sie schon beim ersten Kind nicht unterstützt und setzte sich bei ihrer neuerlichen Schwangerschaft nach Amerika ab. Ihr Wohnungsgeber wollte ihr kündigen und sie wusste nicht, wohin sie gehen und wie sie ohne Unterkunft für ihre Kinder sorgen sollte.

Das Geständnis kam auf Raten: Zuerst behauptete sie, wegen schwerer Arbeit im Weinberg einen natürlichen Abgang gehabt zu haben. Dann erklärte sie, ihrem Neugeborenen ein Stofftuch in den Mund gedrückt zu haben, bis es erstickte. Als nächstes gab sie an, eine getrocknete Zwetschke in den Mund des Kindes gelegt und einen zusammengerollten Stofffetzen nachgeschoben zu haben. Schließlich war es ein zusammengepresstes Stoffstück zwischen Zungenwurzel und weichem Gaumen bis tief in der Luftröhre.

Das Urteil im Jahre 1913 lautete auf 3 Jahre schweren Kerkers, verschärft durch einen Fasttag vierteljährlich.


 

 

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