1757: Theresia R., zum Tode verurteilt wegen Kindesmord

Das fehlende Kind nach vermuteter Schwangerschaft wird der 40jährigen Dienstmagd Theresia R. im Jahr 1757 zum Verhängnis. Der Grundrichter von Brand und Hirschenschlag, Johann E., zeigt an, dass in seinem Amtsbereich wahrscheinlich ein Verbrechen geschehen sei. Seiner Meinung nach hat die bei dem Hofbauern Michael W. in Hirschenschlag Beschäftigte in den letzten Tagen ein Kind zur Welt gebracht, von dem aber jede Spur fehlt. Daraufhin nimmt der Gerichtsdiener die Dienstmagd fest. Die Leiche eines männlichen Kindes wird gefunden und von zwei Wundärzten und einer Hebamme untersucht.

Theresia R. verdient ihren Lebensunterhalt bei verschiedenen Bauern der Umgebung, die ihr alle ein sehr gutes Zeugnis ausstellen. Sie soll gutwillig, ehrbar und treu gewesen sein. In ihrem jetzigen Dienst hat sie schließlich sogar eine Vertrauensstellung inne. Mit dem 24jährigen Michael Z., der am Nachbarhof dient, entwickelt sich ein Liebesverhältnis. Er möchte sie auch heiraten. Sie aber lehnt ab, fürchtet den Spott, als Schwangere oder bereits als Mutter zu heiraten. Außerdem bezweifelt sie, die herrschaftliche Einwilligung zu bekommen.

Ihre Schwangerschaft verbirgt sie so gut wie möglich unter weiter Kleidung. Nach der Entbindung will sie zu ihrem Bruder nach Wolfsberg gehen, um ihren Lebensunterhalt durch Spinnen zu verdienen. Während Theresia am 10. Jänner 1757 für die Dienstleute ihres Herrn kocht, setzen die Wehen ein. Als sie den Schmerz nicht mehr aushält, geht sie in den Stall und bringt auf einem Futterstroh einen Buben zur Welt, den sie sofort erwürgt und in einige alte Tücher wickelt. Zur Fütterungszeit versteckt sie den Leichnam samt ihrer blutigen Wäsche und begibt sich wieder ins Haus. Am nächsten Sonntag ist ihr Herr mit dem gesamten Gesinde beim Kirchgang; inzwischen vergräbt sie den Leichnam ihres Kindes in einem Keller des Bauern.

Sie scheint ihre Tat bereits beim ersten Verhör gestanden zu haben; beim zweiten Verhör erklärt sie, ihre Tat von ganzem Herzen zu bereuen. Die Gerichtskommission besteht aus dem Landgerichtsverwalter, dem Marktrichter von Rastenfeld, sowie drei Ratsbürgern und Beisitzern und dem Landgerichtsschreiber. Die Befragung erfolgt übrigens ohne Anwendung der Folter.

Am 31. März 1757 wird das Urteil über Theresia R. von der Schranne aus verkündet: Das „freüe Landt Gericht der Hochfreyherrlich Excellenz Partenstainschen Herrschaft Rastenberg (befindet), die Theresia R. solle ihrer begangenen Müssethatt halber auf einen hohen Wagen gesetzet, an die gewöhnliche Richtstatt geführet, ihr alda Handt und Kopf abgeschlagen, so dann Kopf und Handt auf das Rad gesteket werden, und dieses ihr zue wohl verdienter Straff, anderen aber zum Exempl und Abscheü.“ Am selben Tag wird das Urteil auf der Richtstätte bei Rastenberg vollstreckt.

Quelle: Stadtarchiv Zwettl, Karton 22, Prozess gegen eine Kindesmörderin in Rastenberg, 1757