1868: Anna D., Kindsmord

Bis zur Geburt konnte die katholische Dienstmagd Anna D. ihre Schwangerschaft verheimlichen, da ihr niemand etwas ansah. In der Nacht des 6. Februar 1868 gebiert sie einen Buben. Die Geburt ist komplikationslos und dauert kaum eine halbe Stunde, die Nachgeburt folgt unmittelbar. Damit es nicht schreien kann, legt sie dem Baby sofort eine Tuchent über den Kopf.

Baby samt Tuchent versteckt die 23Jährige am nächsten Morgen im Wäschekorb unter dem Bett und lässt das Wochenende vergehen. Am Montag will sie ihr ersticktes Kind im Keller vergraben, wird aber entdeckt, während sie die Grube aushebt.

Anna D. wird zu fünf Jahren schweren Kerkers in der k.k. Straf- und Besserungsanstalt Neudorf verurteilt. Nach knapp vier Jahren reicht sie ein Gnadengesuch ein, weil ihre Mutter verstorben und ihr armer Vater somit auf fremde Hilfe angewiesen ist. Sie erlaubt sich „...um diese hohe Gnade zu bitten ... (obwohl sie) nur zu gut einsehe.... (dass sie wegen ihres) großen Verbrechens noch nicht hinreichend gebüßt habe.“

Aus dem Nachweis über ihr Betragen während der Haftzeit geht hervor, dass sie diese ‚anständig und arbeitsam’ verbracht hat. Ebenso bereut sie ihre Tat sehr. Anna D. ist ‚als gebessert zu betrachten’. Der Strafnachlass ‚sei bestens anempfohlen’. Über ihr weiteres Schicksal ist uns nichts bekannt.


Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien, Faszikel 26, Nummer 498, Standort 309/4/8