Ein dunkler Punkt.
Das Verbrechen gegen das keimende Leben oder die Fruchtabtreibung (§§ 218-220 deutschen Strafgesetzbuches). Medizinisch, geschichtlich, rechtlich und gesellschaftlich. Für Forscher und Volk.
Eine die Anwendung von konzeptionsverhindernden Mitteln öffentlich anpreisende Broschüre
und: Die Empfängnis verhinderndes Instrument
Eine Frauensache