Vor der Entscheidung steht die Beratung
Die Reform des Paragraphen 218 StGB
Jede schwangere Frau hat das Recht auf Hilfe und Beratung. In dem am 21. Juni 1976 beschlossenen Gesetz zur Reform des §218, wurde eine wesentliche Entscheidung in bezug auf die Frage gegeben, die sich einer Frau stellen kann: "Kann ich überhaupt das Kind zur Welt bringen?" Mit der Reform wurde sichergestellt, dass sich eine Frau ohne Vorbehalte an einen Arzt ihres Vertrauens oder an eine Beratungsstelle wenden und ihre Probleme offen besprechen kann, ohne Kosten und Strafe fürchten zu müssen. Diese Broschüre gibt Antworten zu dieser Thematik.