Die unendliche Geschichte des Paragraphen 218

Erinnerungen und Erlebnisse
1872 fromulierten deutsche Männer ein Gesetz, das als §218 in der deutschen Gerichtsbarkeit weiterlebt. Frauen wurde das Recht verweigert, darüber zu entscheiden, ob sie Mutter werden wollten oder nicht. Wer sich dagegen auflehnte, hatte mit Konsequenzen zu rechnen. Die DDR führte 1972 eine Fristenregelung ein, die sich mit der Deutschen Einheit erledigte. Wir sind in Deutschland wieder da, wo wir schon früher standen. Petra Bläss, die Bundestagsvizepräsidentin, meint nicht grundlos in ihrem Vorwort, Selbstbestimmung sei ein elementares Menschenrecht. Dieses würde Frauen hierzulande noch immer verwehrt, solange der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch stünde. Edith Ockel verfasste in diesem Buch Forschungen, Nachforschungen, eigene Erfahrungen und über die Mitarbeit im Gremium.
Inventarnummer
b1532
Autoren
OMR Doz. Dr. sc. med. Edith Ockel
Datum
2000
Themen
Abbruch
Sprache
Deutsch
Kategorie
Bücher