StGB. § 43 (§ 46 Nr. 1 und Nr. 2)

Der zur Abtreibung Entschlossene beginnt die Ausführung dieses Verbrechens schon damit, daß er zur Ermöglichung des Eingriffs den Gebärmutterspiegel einsetzt; Sicherheiten zur Abtreibung; Betrug.
Inventarnummer
c2902
Autoren
Gustav Lichti
Datum
24.09.1954
Themen
abbruch
Sprache
Deutsch
Kategorie
Fachartikel
Verlag
J.F. Lehmannsverlag
Adresse
München