Highlights vom 01.05.2007
Liebe FreundInnen des Museums für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch,
bis zum Ende des 19. Jahrhunderts galt Verhütung nicht als ärztliche Aufgabe, weswegen Gynäkologen und Geburtshelfer fast ausnahmslos Gegner der Kontrazeption waren: „Dass ... eine Verhütung der Conception aus rein ärztlichen Gründen oftmals geboten erscheint, kann selbstverständlich nicht bestritten werden. ... Nicht ganz so geboten ist die Conceptionsverhütung in denjenigen Fällen, in denen zwar Schwangerschaft und Geburt die Mutter in beträchtliche Lebensgefahr bringen, die Möglichkeit der Geburt eines lebenden, gesunden Kindes aber vorhanden ist. ... Ebenso wenig allgemein gültig als Grund ... ist die Befürchtung, dass Kinder lebensunfähig und krank zur Welt kommen, wenn die Mutter selbst durch Schwangerschaft und Geburt nicht wesentlich gefährdet erscheint.“ (aus: Enzyklopädie der Geburtshülfe und Gynäkologie, 1900)
Neben diesen ‚Standesdünkeln’ gegenüber der Verhütung war es Ärzten aber auch rechtlich untersagt, Rat zur Kontrazeption und Empfehlung von Mitteln zu geben: „Mit Gefängniß bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark...wird bestraft, wer... Gegenstände, die zu unzüchtigem Gebrauch bestimmt sind, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder solche Gegenstände dem Publikum ankündigt oder anpreist“ (§ 184,3 Deutsches Strafgesetzbuch, gültig von 1900 bis in die 1970er-Jahre.)
Einer der wenigen Verhütungs-Befürworter im 19. Jahrhundert war der Flensburger Frauenarzt Wilhelm Peter Mensinga (1836-1910). Seine These lautete: „Wo das Leben, die Wohlfahrt der Mutter, durch fernere Gravidität... irgendwie gefährdet erscheint, ist es Pflicht des Menschenfreundes, Conception zu verbieten, facultative Sterilität eintreten zu lassen“. 1881 entwickelte er gegen den Hohn und Spott seiner Kollegen das Okklusivpessar, den Vorläufer des Diaphragmas, als einigermaßen zuverlässiges Verhütungsmittel.
1896 fand erstmals die Vorstellung eines Scheidenpulverbläsers als kontrazeptionelles Hilfsmittel auf einem Ärztekongress statt, 1898 erfolgte die erste ausführliche öffentliche Besprechung von kontrazeptiven Maßnahmen.
Bis 1900 war Verhütung kein eigenständiger Gegenstand in den gynäkologisch-geburtshilflichen Fachzeitschriften bzw. in wissenschaftlichen Arbeiten; bis hinauf zum 1. Weltkrieg gibt es in medizinischen Lehrbüchern Kontrazeption nicht als eigenes Kapitel.
1909 fordert der Gynäkologe Walter Pust brauchbare Verhütungsmittel: „Es muss sicher, billig und unschädlich sein, möglichst wenig gegen die Ästhetik verstoßen und möglichst nur vom Arzte anzuwenden sein.“
Angesichts von Proletarisierung, Wohnungsenge und Massenelend, die mit dem Wachstum der Städte einherging, formulierte Hugo Sellheim 1911 als Erster das Recht der Frau, über den Zeitpunkt einer Schwangerschaft selbst zu entscheiden.
Ab 1926 blühte die Sexualwissenschaft auf und Sexualberatungsstellen wurden eingerichtet, zunächst zur Prüfung der gesundheitlichen Eignung der Ehepartner, zunehmend zu Konzeptionsfragen.
Aufklärungsliteratur kam erstmalig ab ca. 1880 auf, im Jahr 1929 veröffentlichte Theodoor Hendrik van der Velde seinen Bestseller ‚Die Fruchtbarkeit in der Ehe und ihre wunschgemäße Beeinflussung’. Obwohl es von der römisch-katholischen Kirche auf die Liste der verbotenen Bücher (Index librorum prohibitorum) gesetzt worden war, erreichte es bis 1932 in Deutschland 42 Auflagen.
Um das gesetzliche Verkaufsverbot zu umgehen, wurden für Verhütungsmittel Tarnbezeichnungen und verschleiernde Werbung eingesetzt, etwa ‚Frauenschutz’, ‚Frauenspülapparat’, ‚Maßnahmen zum Gesundheitsschutz’ oder ‚Vorrichtung zum Aufspreizen natürlicher Körperkanäle, hauptsächlich zwecks Einführung von Arzneimitteln...’
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde Verhütungsmittel generell untersagt:
An der Schwelle des 20. Jahrhunderts wurden bereits viele verschiedene Methoden der Kontrazeption eingesetzt, von denen aber keine zuverlässig und einige gesundheitsschädlich waren:
Coitus interruptus, Kondome aus Gummi, Fischblasen und dem Blinddarm von Wiederkäuern, Eichelkondome, Okklusivpessarien, Portiokappen, Vaginalzäpfchen aus Kakaobutter, Chinin und pulverisierten Säuren sowie mit Seidenfäden versehene lysol- bzw. essiggetränkte Schwämmchen.
Außerdem gab es Spülungen mit Wasser, Schwefelkupfer, Karbol-, Essig-, oder Alaunlösung über Mutterspritzen bzw. Frauenduschen, das Bidet oder Irrigator und Mutterrohr. Und schließlich das Einbringen chemischer Substanzen mittels Scheidenpulverbläser. Zuverlässige Angaben über die Erfolgsquote fehlen, denn der Pearl-Index wird erst seit 1932 berechnet.
Wir danken Frau Dr. Antje Kristina Belau (Universität Greifswald) für ihren Rückblick auf die Situation der Verhütung vor 100 Jahren anlässlich der Eröffnung des Museums Mitte März.