Was ‚unmoralisch’ ist, bestimmen Kirche und Staat
Wie verhindert man unerwünschtes Verhalten? Bei Kindern ist das ganz einfach: Man nennt es ‚Pfui’ oder man belegt es mit Strafe. Dieses Prinzip wenden gerne auch Staat und Kirche an, um bei ihren Untertanen eigene Wünsche hinsichtlich Sexualität und Geburtenkontrolle zu unterbinden, ja ihnen sogar jedes Recht darauf abzusprechen. Die erfolgreiche Waffe gegen derlei ‚Eigenmächtigkeiten’ war und ist Verunglimpfung und Kriminalisierung.
Die Liste möglicher Kriminaldelikte ist fantasievoll und wird über die Jahrhunderte immer länger: ‚Unmoral’, ‚Unzucht’, ‚Unsittlichkeit’, ‚Verstoß gegen die guten Sitten’, ‚Verletzung der öffentlichen Sittlichkeit’, ‚Verletzung der Schamhaftigkeit’, ‚Schutz der Volksgesundheit’, ‚Pornografie’.
So legt beispielsweise die Allergnädigste Kaiserin Maria Theresia schon im Jahr 1766 großes Augenmerk auf die Überwachung der so genannten „Bilderkrämer, (die) sich nicht nur eines ihnen niemals zugestandenen Buchhandels anmaßen, sondern sogar mit Vermeidung aller Censur, und Hintergehung Unsrer Mauthen sich erfrechen, allerhand verbotene und ärgerliche Bücher einzuschwärzen, und unter der Hand auszustreuen.“ (Codex Austriacus Band 6, 663)
Kaiser Ferdinand I, der sich gerne als ‚Der Gütige’ bezeichnen lässt, hält im Jahr 1844 fest, dass „das Wort ‚Unzucht’ im § 115 Nr. 3 des I. Theiles des Strafgesetzbuches in seiner gewöhnlichen Bedeutung zu nehmen sei, ohne es auf Beischlaf zu beschränken“.
Auch sein Nachfolger Franz Joseph I kämpft gegen „Handlungen, die nach ihrer Eigenschaft zur Verbreitung des Sittenverderbnisses beitragen, wie auch solche, womit Unordnungen und Ausschweifungen als gewöhnliche Folgen verbunden sind“. (1852)
Ein besonderes politisches Züchtigungsmittel ist immer schon der Vorwurf, die ‚Sittlichkeit’ würde durch ‚Druckschriften’ - also Medien - verletzt. 1852 gebührt darauf ‚strenger Arrest von sechs Monaten bis zu einem Jahre’. Mit diesem Paragrafen lässt sich fast alles ahnden, was unerwünscht ist – von aufklärerischen Schriften bis hin zu Informationen über Verhütungsmittel.
Ungefähr zur gleichen Zeit trieb in den USA der amerikanische Politiker und Moralapostel Anthony Comstock (1844-1915), Sekretär der New Yorker 'Gesellschaft zur Unterdrückung des Lasters', sein Unwesen. Er setzte 1873 das 'Comstock Law' durch, das jeden Postversand von "obszöner, unzüchtiger oder wollüstiger Literatur in Form von Büchern, Flugblättern, Bildern, Schriften, Blättern oder anderen Publikationen 'unanständiger Art'" verbot. Nach Comstocks Auffassung stellte Empfängnisverhütung die größte Obszönität dar.
Internationale Zusammenarbeit
Weiter in der Historie: Wegen der zunehmenden und grenzüberschreitenden Verbreitung von Massenmedien wurden bald internationale Absprachen nötig, um „unzüchtige Veröffentlichungen“ einzudämmen. Bei der Pariser Konferenz im Jahre 1910 beschlossen zwölf europäische Mächte sowie Brasilien und die USA, in ihren Ländern entsprechende Behörden zu errichten und den Kollegen in den anderen Ländern „Strafnachrichten über die in diesem Lande erfolgten Verurteilungen mitzuteilen“.
Wenige Jahre später läuft das amtliche Sittlichkeitsmonopol unter dem Fähnchen ‚Jugendschutz’: Verboten werden soll alles, was die „jugendlichen Triebe“ ausnützt und damit das „sittliche Wohl der Jugend“ gefährdet. (Preßgesetz 1922)
1925 sind bereits mehr als 40 Staaten „von dem einmütigen Wunsche geleitet, die Verbreitung und den Vertrieb von unzüchtigen Veröffentlichungen so wirkungsvoll wie möglich zu bekämpfen“. Tatsächlich geht es aber nicht nur um Medien sondern auch um „andere unzüchtige Gegenstände“. Strafbar macht sich, wer sie anfertigt, lagert, einführt, ausführt, befördert (weder selbst noch durch Dritte), auf irgendeine andere Weise in Umlauf setzt oder ihren Umlauf oder Vertrieb fördert, verteilt, ausstellt oder gewerbsmäßig vermietet.
1930 gibt’s ein deutliches ‚Verhütung-ist-Pfui’ aus der katholischen Kirche: Papst Pius XI. betont in der Enzyklika ‚Casti connubii’ den ‚natürlichen Auftrag’ der Ehe zur Fortpflanzung: „Die christlichen Eltern mögen außerdem bedenken, dass es nicht nur ihre Aufgabe ist, für die Erhaltung und Ausbreitung des Menschengeschlechtes auf Erden zu sorgen, ja nicht einmal nur, irgendwelche Verehrer des wahren Gottes heranzuziehen, sondern der Kirche Christi Nachkommenschaft zuzuführen, die Mitbürger der Heiligen und die Hausgenossen Gottes zum mehren, damit das dem Dienste Gottes und unseres Erlöser geweihte Volk von Tag zu Tag zunehme.“
Familienplanung ist ‚sittenwidrig’
Im Jahr 1934 regelt/verbietet die stattliche „Verordnung ... zum Schutze der Sittlichkeit und der Volksgesundheit“ die Bekanntmachung und den Verkauf „angeblicher Heilmittel und Heilverfahren sowie Abtreibungsmittel“ und „mechanisch wirkender empfängnisverhütender Mittel“ (Verordnung der Bundesregierung vom 23. 3. 1934 (BGBl. I Nr. 171). Ebenfalls unter Strafe gestellt sind „sittlich anstößige Lichtbilder und Ansichtskarten“, „Zeitungen mit sittlich anstößigen Bildern“ sowie „Schriften wirklich oder angeblich unzüchtigen Inhaltes“. So bietet der Gesetzgeber viel Handhabe für übellaunige oder übel wollende Gerichte.
1950 kommt der nächste Schlag gegen die Sexual-Erziehung und –Aufklärung: Das österreichische Pornographie-Gesetz tritt in Kraft. Danach macht sich „einer gerichtlich strafbaren Handlung schuldig, wer in gewinnsüchtiger Absicht unzüchtige Schriften, Abbildungen, Laufbilder oder andere unzüchtige Gegenstände herstellt, verlegt oder zum Zwecke der Verbreitung vorrätig hält“. Das ist eine Bedrohung für Beate Uhses ‚Versandhaus für Ehe- und Sexualliteratur und für hygienische Artikel’:
In ihrer 'Schrift X' klärt sie über sichere und unsichere Tage auf: "Es entsteht für uns ... die soziale Pflicht, die Befriedigung des Sexualtriebes von der Zeugung scharf zu trennen..." Trotz der unsicheren gesetzlichen Lage, die in Deutschland nicht anders als in Österreich ist, verkauft sie innerhalb eines Jahres 32.000 Exemplare. ‚Skandalös’ ist dabei weniger der Inhalt der 'Schrift X' als vielmehr die Tatsache, dass über Verhütung offen gesprochen wird.
Auch die Kirche kämpft weiterhin heftig ‚für das Seelenheil ihrer Schäfchen’: Der Lindauer Stadtpfarrer Josef Hirschvogel bekommt im Jahr 1949 vom Domkapitel des Bistums Augsburg Redeverbot, denn Vorträge und Publikationen über die Geburtenregelung würden die ‚Ehrfurcht vor der Ehe und dem Geheimnis des Lebens’ beeinträchtigen. Pfarrer Hirschvogels Vortragszyklus zum Thema 'Naturgemäße Geburtenregelung' hatte scharenweise Zuhörer angezogen.
Erst im Jahr 1971 ist die Zeit reif für den nächsten Schritt: Der ‚Sexual-Atlas für Erwachsene' erscheint, leicht verständlich, gefühlvoll gestaltet und mit mehr als "130 gestochen scharfen Farbfotos, zum Teil als Großaufnahmen, (die) alle Themen bis ins Detail (illustrieren)...“. Herausgeber ist wiederum Beate Uhse; quasi als ‚Schutzschild’ gegen behördliches Eingreifen hat sie den Sexualwissenschafter Günther Hunold als Ko-Autor verpflichtet.
Die Liste staatlicher und kirchlicher Interventionen gegenüber dem Wunsch der BürgerInnen nach selbstverantwortlicher Gestaltung ihres Privatbereiches ist eigentlich viel länger, aber es ist müßig, sie alle aufzuzählen. Stattdessen soll der Blick geschärft werden: Wer ist es, der ‚Sittlichkeit’ definiert? Was legitimiert ihn dazu und was sind seine zugrunde liegenden Interessen?