Soziale Not schafft Märkte Wer kein Kind haben darf muss zahlen
Unverheiratete allein erziehende Mütter waren – außer durch Kriegseinwirkungen - bis vor 30 Jahren die Ausnahme. Sie galten als leichtfertig und moralisch minderwertig, wurden ausgestoßen, sozial geächtet, im wahrsten Sinne an den Pranger gestellt, aus der Stadt gewiesen, ihre Existenz zerstört.
Das galt für Mädchen und Frauen (fast) jeder sozialen Gruppe, speziell aber für solche aus ärmeren Schichten. „Dienstmägde bildeten keinen sozialen Stand, vielmehr handelte es sich bei ihnen um junge, ledige Frauen, die dieses Stadium nur durchliefen, um baldmöglichst zu heiraten und einen eigenen Haushalt zu führen. Ihre Entlohnung war äußerst gering. Ein nicht gehaltenes Eheversprechen oder eine voreheliche Schwangerschaft kamen daher einer sozialen Katastrophe gleich. Der finanzielle Ruin war so gut wie sicher, und die Chancen auf eine künftige Heirat waren verflogen. Isolation und ein Dasein unterhalb der Armutsgrenze waren der hohe Preis für einen einzigen schwachen Moment. Kaum jemand wollte mit der ‚Gefallenen’ etwas zu tun haben.“
Fand sich trotzdem ein Mann bereit sie zu heiraten, hatte er selbst mit Nachteilen zu rechnen: „Das Handwerk verbot jede Verehelichung mit einer ‚leichtfertigen’ Frau; falls sich jemand darüber hinwegsetzte, musste er damit rechnen, das ihm von der Zunft sein Laden geschlossen wurde.“
Kein Wunder, dass Mädchen und unverheiratete Frauen alles daran setzten, kein Kind zu haben. Dazu gab es verschiedene Wege: Verhütungsmethoden waren nicht leicht zugänglich und bis in die 1960er-Jahre jedenfalls unzuverlässig. So musste frau sich also des Ungeborenen oder Geborenen entledigen.
Bloß kein Kind
Für alle drei Wege boten sich Dienstleister an, die Kapital aus der äußerst bedrängten Lage der Frauen schlugen. Quacksalber verkauften ‚Frauenschutzmittel’, die im besten Fall unwirksam, oft aber gesundheitsschädlich waren. Hebammen und Engelmacherinnen annoncierten ‚Hilfe für Störungen’ und führten unter großem persönlichem Risiko Schwangerschaftsabbrüche durch. Wer erwischt oder verraten wurde, hatte mit Verlust der Zulassung (als Hebamme), Berufsverbot, Gefängnisstrafe oder gar Exekution zu rechnen.
Und schließlich gab es noch die mehr oder weniger gutherzigen Pflegemütter, die die Neugeborenen gegen Bezahlung aufnahmen und damit das sichtbare Ergebnis der ‚Unmoral’ aus dem Weg schafften.
Sie alle verdienten an der Not der Frauen/Mütter. Auch wenn sie sich ihren Einsatz und ihre Risiko ordentlich honorieren ließen, konnten die Betroffenen – Dienstmädchen, Mägde, Kellnerinnen, etc. – absolut gesehen nur kleine Summen aufbringen. Nur wenige der Engelmacherinnen, AbtreiberInnen etc. schafften dadurch ihrerseits den Sprung in bürgerliche Kreise. Für Pflegemütter bot die Aufnahme von Kostkindern jedoch immerhin ein regelmäßiges - eigenes – Einkommen; ein Vertrag mit einem Waisenhaus erhöhte die Bereitschaft der lokalen Lebensmittelgeschäfte, einer Familie Einkäufe für spätere Bezahlung zu erlauben.
Die letzte Möglichkeit zur Wahrung von gutem Ruf und weiblicher Ehre war der Kindsmord.
Ein Beispiel von vielen
Die Literaturgeschichte ist voll von diesem Thema, ebenso die Gerichtssaalberichterstattung der Zeitungen. Ein spektakuläres Beispiel einer Engelmacherin stellt Elisabeth Wiese dar, die im Jahr 1905 in Hamburg hingerichtet wurde. Sie ist ursprünglich Hebamme, verliert jedoch ihre Berufserlaubnis, weil sie sich als Abtreiberin betätigt. Obwohl sie mit einem anständigen Mann verheiratet ist, begeht sie kriminelle Machenschaften und landet dafür im Gefängnis. Nach ihrer Entlassung ist sie neuerlich auf der Suche nach Einkommensmöglichkeiten und stößt auf Zeitungsanzeigen, in denen Pflegeplätze für uneheliche Kinder gesucht werden. Obwohl sie dafür eine polizeiliche Erlaubnis brauchen würde, bietet sich Elisabeth Wiese als Pflegemutter an. Noch mehr als das: Sie gaukelt den Mädchen vor, wohlhabende Adoptionseltern für ihr Kind finden zu können. Für die einmalige Zahlung einer größeren Summe würde sie die Adoption vermitteln. Als einige Mütter aber später ihren Schritt bereuen und Kontakt zu ihren Kindern aufnehmen wollen, bleiben diese spurlos verschwunden. Die Nachbarn nehmen öfter einen fürchterlichen Verbrennungsgeruch wahr und munkeln über ‚Hexe’. Ermittlungen der Polizei im In- und Ausland ziehen sich jahrelang erfolglos dahin. Aber dann ertränkt die Wiese ihr soeben geborenes Enkelkind vor den Augen der jungen Mutter und schafft den Leichnam beiseite.
In der Untersuchungshaft versucht sie, sich positive Aussagen zu ‚kaufen’, was ihr aber nichts nützt. „Die gegen sie erhobenen Vorwürfe weist sie mit beachtlicher rhetorischer Gewandtheit mühelos zurück und täuscht Entrüstung vor.“ Wegen der Ermordung von mindestens fünf – vielleicht sogar sechzehn – Säuglingen und Kleinkindern wird sie zum Tode verurteilt und hingerichtet. Ihr Leben wurde im Jahr 2010 verfilmt.
Siehe auch: https://muvs.org/de/themen/abbruch/die-schande-der-unehelichen-geburt/