Antrag Bayerns an den Reichsrat, betreffend Verhinderung von Geburten, Unfruchtbarmachung und Schwangerschaftsabbruch (1922)
Die Abnahme der Geburten im Deutschen Reiche, die mit banger Sorge um die wirtschaftliche und politische Zukunft des deutschen Volkes erfüllen muß und die neben verschiedenen Ursachen anderer Art wesentliche auch der absichtlichen Verhütung der Kindererzeugung mit Hilfe von empfängnisverhütenden Mitteln sowie der schon seit längerer Zeit in starker Zunehme begriffenen Abtreibungen der Leibesfrucht zuzuschreiben ist.
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