Der Standard: Abtreibungsverdacht, Standard-Korrespondent Werner Stanzl aus Bonn, 4. Mai 1991

Zwangsuntersuchung an der Grenze Zum Nachweis von Schwangerschaftsabbrüchen im Ausland nehmen Grenzschutzbeamte westdeutsche Frauen fest, um sie in den Kliniken der Region zwangsweise gynäkologisch untersuchen zu lassen. ...Schwangerschaftsabbrüche stünden auch dann unter Strafe, wenn sie in einem Land vorgenommen werden, wo sie straffrei sind. Der zuständige Staatsanwalt sei dann der beim Gericht des Landkreises der Einreise der Frau. ...Bei einer Verurteilung betrage das Strafausmaß gewöhnlich ein Jahr bedingt und Verfahrenskosten in der Höhe von 70.000 Schilling (ca. 6.000 €). ...“Wie die Bundesgrenzschutzbeamten erste Verdachtsmomente soweit erhärten, daß sie eine Zwangsuntersuchung veranlassen, will ich mir gar nicht vorstellen... Als Arzt kann ich jedenfalls an keiner Frau äußerlich erkennen, ob sie einen klinisch sauberen Eingriff hinter sich hat“. (Dr. Gerhard Ettlinger, zuständiger Amtsarzt)

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