Dr. G. Boeckh: Ehefragen (1911)

Der leibliche Schaden des Präventivverkehrs resultiert aus dem Übermaß geschlechtlichen Umgangs und aus seiner Unnatur.

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Beide Eheleute, Mann wie Weib, müssen in der Regel den unrechtmäßig erstrebten Vorteil die Empfängnisverhütung teuer bezahlen.

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Es ist ja zweifelsohne allein Aufgabe des Hausarztes, in jedem einzelnen Fall zu entscheiden, wann eine Frau auf weitere Nachkommenschaft zu verzichten hat; aber die Vollständigkeit dieses Kapitels wäre nicht erreicht, wenn ich nicht eine Zusammenfassung der Krankheitszustände gäbe, welche hier in Frage kommen. Ich entnehme eine solche einer ganz neuen Arbeit von Rohleder-Leipzig.

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Die Ärzte werden also nicht den Absichten zur Vermeidung einer übermäßigen Vermehrung der Nachkommenschaft Vorschub leisten, sondern nur dann Ratschläge zur Vorbeugung geben, wenn schwerwiegende Bedenken um die Gesundheit oder das Leben der Frau im eventuellen Fall der Gravidität und im Zeitpunkt der Gebärtätigkeit gerechtfertigt sind.