Zitat nach dem Erlass des Reichsministers des Inneren (Heinrich Himmler), 14. März 1945
Die Ärzte und Hebammen sind durch Veröffentlichung in den Fachblättern darauf hinzuweisen, daß Frauen, bei denen sie eine Schwangerschaft festgestellt haben, die auf eine Vergewaltigung durch Angehörige der Sowjetarmee zurückzuführen sind, an das Gesundheitsamt zu verweisen sind. ... Die Frauen sind darüber zu belehren, daß die Schwangerschaft unterbrochen werden kann, ... wenn ... Die Fälle, in denen Frauen trotz Vergewaltigung ... nicht zu einer Unterbrechung der Schwangerschaft bereit sind, müßen von dem Gesundheitsamt auf geeignete Weise überwacht werden, damit eine Erfassung rassisch unerwünschter Nachkommenschaft sichergestellt ist.
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