Iris Ritzmann: Abtreibung und Geburtenkontrolle in der hippokratischen Medizin und als staatsutopisches Bevölkerungsregulativ (1994)
Im Staat erlaubt Plato den Männern, ‚nach Belieben jeder Frau beizuwohnen’, unter der Bedingung, ‚unter allen Umständen dafür zu sogen, dass kein solches Kind das Licht der Welt erblickt, wenn es empfangen ist; sollte es aber doch ins Leben treten, es so zu halten, als dürfe ein solches Kind nicht aufgezogen werden’. Was geschieht mit den unerlaubt geborenen Kindern bei Plato? Während die ‚Kinder der Tüchtigen’ sofort nach der Geburt in eine Anstalt zu Pflegerinnen kommen, sind ‚Kinder der schlechteren Eltern’ oder gar gebrechliche Säuglinge im Abseits und Dunkeln zu verbergen.
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Aristoteles macht sich sogar für die gesetzlich verankerte Abtreibung stark, grenzt sie aber die Embryonen ein, die noch keine Wahrnehmung haben.
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