K. u. K. Theresianische Gesetzgebung 1779-1780, AdR, Band 6, N 1477, Patent Wien vom 10. April 1773

Erdrücken zu sich ins Bett genommener Kinder betreffend. Zu Hintanhaltung des unvorsichtigen Erdrückens der zu sich ins Bette genommenen kleinen Kinder soll das gemeine Volk, sonderheitlich durch die Seelsorger, hiervon abgemahnt werden, und die Stellen haben derlei Unternehmer besonders zu bestrafen.

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Constitutio Criminalis (Maria Theresia)

Wer ein Kind boshafter Weise durch Medikamente, oder auf was immer für eine Art abtreibet, oder in der Geburt vorsetzlich erwuerget, ist nach Maßgabe der peinlichen Gesetze zu bestrafen.

 

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