Alfred Rockenschaub (1920-2017)
Der in Linz geborene Alfred Rockenschaub studierte in Wien, Berlin, Erlangen und Innsbruck. Seine Ausbildung in Gynäkologie und Geburtshilfe absolvierte er bei Prof. Tassilo Antoine an der 1. Universitätsfrauenklinik Wien und habilitierte sich 1961.
Von 1965 bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1985 war er Ärztlicher Leiter der Ignaz-Semmelweis-Frauenklinik der Stadt Wien und Lehrer an der Hebammenschule für Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Ihm unter standen 25 ÄrztInnen, 125 Krankenschwestern/Hebammen/SozialarbeiterInnen und PsychologInnen.
Das Spital verfügte über 180 Krankenbetten (bis 1975) bzw. 90 Krankenbetten (nach Einführung des Roomingin). Bis 1990 war er außerdem Leiter des Ludwig-Boltzmann-Institutes (LBI) für Geburtenregelung und Schwangerenbetreuung (gegründet 1976). Im Lauf seiner Tätigkeit war er für 44 500 Geburten verantwortlich.
Rockenschaub gilt als ›Vater‹ der Fristenlösung in Österreich: Im Zuge der Diskussion über die Novellierung des österreichischen Strafrechtes konnte er die maßgeblichen Politiker durch seine Erfahrungen als Gynäkologe davon überzeugen, dass Frauen am besten selbst über ihre Fruchtbarkeit entscheiden können und dass sich der Staat zurückhalten sollte und insbesondere Strafbestimmungen sinnlos seien.
Auch in den Folgejahren berichtete er von der Zwischenkriegszeit, in der es in Wien um 50 % mehr Frauen in gebärfähigem Alter gegeben habe als Anfang der 1990er-Jahre, aber nur 10 000 Geburten pro Jahr; und das ohne Anti-Baby-Pille. Anfang der 1990er seien es dann wieder 20 000 Geburten gewesen. »Wo sind die Schwangerschaften damals hingekommen? Die sind alle abgetrieben worden.«
In weiterer Folge schilderte er, wie diese Abtreibungen vorgenommen worden waren: Oft von den Frauen selbst, mit Stricknadeln, im vierten oder auch fünften Schwangerschaftsmonat. Oder auch von ÄrztInnen, die nicht gut genug ausgebildet oder erfahren genug waren, sodass es vorkam, dass sie unabsichtlich Teile der Gebärmutter oder auch der Milz mitentfernten. Abtreibungen seien damals oft bis zum siebenten Monat durchgeführt worden. Die durchführenden ÄrztInnen hätten sich gegenseitig gedeckt, die betroffenen Frauen hätten bei Befragungen alles geleugnet. Laut Rockenschaub hatten ihm Frauen, die vor 1938 im gebärfähigen Alter gewesen waren, bei Aufnahme ihrer Krankengeschichte von bis zu 20 Schwangerschaftsabbrüchen berichtet.[1]
Zitat Rockenschaub: »Eine Frau zu einer für sie prekären Schwangerschaft zu zwingen, ihr Leben tiefgreifend zu ändern, ist das Paradebeispiel tiefgreifender Gewaltanwendung gegen Frauen.«[2]
Damit trug er dazu bei, dass die für Österreich ursprünglich geplante Indikationenlösung (bei der Frauen einen gesetzlich tolerierten Grund = ›Indikation‹ für einen Abbruch vorbringen müssen) verlassen und die Fristenregelung angestrebt wurde, nach der Frauen bis zu einer festgelegten Frist einen Abbruch straffrei ohne Angabe von Gründen durchführen lassen können. Dies wurde in Österreich per 1. Jänner 1975 eingeführt. Im Oktober 1976 konnte Rockenschaub erste Zahlen vorlegen, wonach die liberalere Regelung der Fristenlösung nicht zu einem Geburtenrückgang geführt hatte.[3]
[1] Lisa Maria Krautgartner: Die Entwicklung der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Zuge der deutschen Wiedervereinigung, Diplomarbeit Linz, 2018, sowie Sabine Fisch: Eine ganz normale Entscheidung, Diplomarbeit Wien, 2000
[2] Antifrauenpolitik, Profil Nr. 32 v. 4. August 1997
[3] Arbeiterzeitung v. 16. Oktober 1975