Rebecca Gomperts (geb. 1966 in Vlissingen/Holland)
„Der medizinische Schwangerschaftsabbruch gehört in Frauenhände: Wenn wir Frauen zutrauen, Kinder zu bekommen und groß zu ziehen, müssen wir ihnen auch zutrauen, dass sie selbst über einen Abbruch entscheiden und ihn durchführen können.“
(Zitat Rebecca Gomperts, Podiumsdiskussion zu ‚40 Jahre Fristenlösung’, Wien, 26. Mai 2015)
Ein Praktikum in Guinea während ihres Medizinstudiums brachte sie zum ersten Mal mit Schwangerschaftsabbrüchen in Berührung. Anfangs arbeitete sie als Radiologin und Chirurgin, dann wechselte sie in eine niederländische Abbruchklinik.
Als Schiffsärztin für die Umweltorganisation Greenpeace lernte sie zwei wesentliche Fakten: Zum einen wurde ihr bewusst, dass bei einer illegalen Abtreibung eine von 450 Frauen stirbt (WHO-Statistik). Das ist die häufigste Todesursache schwangerer Frauen. Bei einer legalen Abtreibung liegt das Risiko hingegen nur bei 1 : 500.000. Bei einer Geburt liegt das Risiko bei 1 : 20.000.
Zum anderen lernte sie von einem Kapitän den juristischen Trick und die Vorzüge, unter niederländischer Flagge durch internationale Gewässer zu fahren: Staatliche Hoheitsrechte nehmen mit der Entfernung zur Küste ab. So muss man nur zwei Stunden hinausfahren, bis in internationale Gewässer. Befinde sich das in den Niederlanden registrierte Schiff erst einmal dort, gelte an Bord niederländisches Recht. Und das ist bei Abtreibung besonders liberal.
1999 gründete Gomperts dann in Holland die Organisation ‚Women on Waves’, die das Schiff ‚Langenort’ für Schwangerschaftsabbrüche für Frauen in Ländern mit beschränkten Abtreibungsgesetzen sowie Workshops über Familienplanung und Empfängnisverhütung betreibt. Seither führte sie eine Vielzahl von spektakulären Kampagnen mit großen öffentlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen durch, u.a. in Irland (2001), Polen (2003), Portugal (2004), Spanien (2008), Marokko (2012).
Im Sommer 2015 setzte ‚Women on Waves‘ gemeinsam mit anderen Gruppen eine Drohne ein, die von Deutschland aus Abtreibungspillen nach Polen lieferte. In Polen ist der Schwangerschaftsabbruch seit 1993 nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn die Frau vergewaltigt wurde, Inzest vorliegt oder das Leben der Mutter in Gefahr ist. Wirkstoffe der Abtreibungspille, Mifepristone und Misoprostol, sind in Polen nicht zugelassen, in den meisten anderen europäischen Ländern hingegen schon.
Facebook versuchte mehrfach, Rebecca Gomperts zu behindern, indem sie ihre Eintragungen löschte. Tatsächlich verletzte diese Behinderung Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger
Sowie Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Informationsfreiheit, http://presserecht.de/index.php?id=703&option=com_content&task=view