Ein dunkler Punkt.
Das Verbrechen gegen das keimende Leben oder die Fruchtabtreibung (§§ 218-220 deutschen Strafgesetzbuches). Medizinisch, geschichtlich, rechtlich und gesellschaftlich. Für Forscher und Volk.
Eine Frauensache
Alltagsleben und Geburtenpolitik 1919 - 1933
Eine ganz normale Entscheidung