Julius Moses (1868-1942)

Beinahe wäre bereits im Jahr 1924 ein sehr modernes Abtreibungsrecht angenommen worden, doch tatsächlich dauerte es dann doch weitere fünfzig Jahre. Der damals im Rechtsausschuss des Deutschen Reichstages verhandelte Antrag lautete: „Die in §§ 218 und 219 ... bezeichneten Handlungen sind nicht strafbar, wenn sie von einem staatlich anerkannten, approbierten Arzt innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft vorgenommen worden sind.“

 

Eingebracht wurde der Antrag durch sozialdemokratische Abgeordnete, unter ihnen der Sozialmediziner Julius Moses (1868-1942). Er hatte schon lange Zeit auf die Ungerechtigkeit hingewiesen, dass Frauen aus begüterten Kreisen die Anzahl ihrer Geburten regeln konnten, während arme Frauen zum ständigen Gebären ‚verurteilt’ waren. Die Erfahrungen aus seiner ärztlichen Praxis führten Julius Moses den Zusammenhang zwischen dem Kinderreichtum der Proletarierfamilien und deren sozialer Notlage vor Augen. So hielt er zahlreiche Vorträge über ‚wichtige Fragen des Geschlechtslebens’ und „bemühte sich um die Verbreitung von hygienischen Kenntnissen auf sexuellem Gebiet und von Verhütungsmaßnahmen. Dieses Gebiet war im wilhelminischen Deutschland allerdings tabu, sowohl wegen ‚moralischer’ Kriterien, die damals galten, als auch aus bevölkerungspolitischen Beweggründen, die mit dem Streben nach hohen Geburtenziffern zusammenhingen.“ Wie in anderen Ländern auch wünschten die Behörden (und besonders die Militärs) eine Vermehrung der Bevölkerung.

 

Zugleich mit seinen Bemühungen um die Liberalisierung der Abtreibungsgesetzgebung unterstützte Moses alle Bestrebungen, das Los der fast 300.000 deutschen Textilarbeiterinnen hinsichtlich ihrer Gesundheit im Allgemeinen und der Schwangerschaft im Besonderen zu verbessern. Die Forderungen lauteten: Im fünften und sechsten Monat die Arbeitszeit auf vier Stunden pro Tag zu begrenzen, das letzte Trimenon der Schwangerschaft arbeitsfrei zu geben sowie Lohnfortzahlung während der ganzen Schwangerschaft. Dazu gehörten weiters Pausenzeiten, Ruhezimmer, Fabrikskantinen und Fabriksärzte.

 

Moses war von 1920 bis 1932 gesundheitspolitischer Sprecher der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion. Wegen seines offenen Auftretens gegen den aufkommenden Nationalsozialismus wurde er zunehmend zum Ziel wütender und diffamierender Angriffe der NS-Presse, die bis in die NS-Herrschaft andauern sollten. Im Sommer 1942 wurde Julius Moses nach Theresienstadt deportiert. Ein Mithäftling berichtete später: „Ich fand [im Lager Theresienstadt] Dr. Moses als so genannten ‚prominenten Häftling’, mit 10 Herren ein Zimmer teilend, auf dem Boden liegend, nur notdürftig mit einer Decke zugedeckt, sehr unter nagendem Hunger leidend, aber voller Hoffnung auf eine baldige bessere Zukunft.“ Julius Moses starb am 24. September 1942 in Theresienstadt.

 

 

Quellen:

Daniel S. Nadav, Julius Moses und die Politik der Sozialhygiene in Deutschland, 1985

Mario Bungert, Julius Moses – Schrittmacher der sozialdemokratischen Gesundheitspolitik in der Weimarer Republik (http://www.fes.de/archiv/adsd_neu/inhalt/newsletter/newsletter/NL%202006/NL%2001%202006/html12006/moses.html)