Wenn der Abbruch verboten ist

Wenn der Abbruch verboten ist

Bei einer ungewollten Schwangerschaft wird die Suche nach Abhilfe zu einer zutiefst demütigenden, dramatischen und verzweifelten Odyssee, wenn der Abbruch verboten ist. Wer helfen will, gerät selbst in Gefahr. Namen werden besser nicht genannt, Adressen nicht bekannt gegeben, die Vereinbarungen erfolgen verstohlen, die Sprechstundenhilfe wird weggeschickt, Familienmitglieder werden kurzfristig ausquartiert. Polizisten gehen Hinweisen nach, führen Hausdurchsuchungen durch, fahnden nach verräterischen Gerätschaften, Notizbüchern und Zahlungen, nehmen Verhaftungen vor.

Auf der anderen Seite stehen kryptische Zeitungsinserate, Angebote für die Lösung ‚weiblicher Störungen und Stockungen’, soziale Codes, hinter denen die Eingeweihten ‚verbotene Eingriffe’ erkennen können. Die Methoden sind meist primitiv, die Gefahr schwerer Gesundheitsschädigungen oder gar Todesfälle ist groß.

‚Sicherer’ ist es, wenn die Frau das Kind (heimlich) zur Welt bringt und dann auf einem Pflegeplatz unterbringt. Auch daraus wurde ein eigener Erwerbszweig. ‚Kostkinder’ starben oft früh – aus Unterernährung, Erfrierung, mangelhafter Versorgung, ‚Unfällen’ oder anderen Ursachen; das befreite die Frau vom Zwang, für ihre Unterbringung zu zahlen, und schuf Platz für die nächste Lieferung von  ‚Kostkindern’.