StGB. § 43 (§ 46 Nr. 1 und Nr. 2)
Der zur Abtreibung Entschlossene beginnt die Ausführung dieses Verbrechens schon damit, daß er zur Ermöglichung des Eingriffs den Gebärmutterspiegel einsetzt; Sicherheiten zur Abtreibung; Betrug.
Autoren
Gustav Lichti
Seiten
2