StGB. § 43 (§ 46 Nr. 1 und Nr. 2)
Der zur Abtreibung Entschlossene beginnt die Ausführung dieses Verbrechens schon damit, daß er zur Ermöglichung des Eingriffs den Gebärmutterspiegel einsetzt; Sicherheiten zur Abtreibung; Betrug.
Autoren
Gustav Lichti
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2
Strafbestimmung gegen fahrlässige Abtreibung
Autoren
None Ebermayer
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2
Straffreiheit der Abtreibung
Autoren
Hugo Sellheim
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5
Straflose Abtreibung bei Notzucht?
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None Ebermayer
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1
Straflose Abtreibung im Kanton Basel-Stadt?
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Alfred Labhardt
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4
Strafloslassung der Abtreibung
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None Ebermayer
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1