1750: Zirkularbefehl betreffend die flüchtige Theresia Wagnerin
Von der Römisch-Kayser-Königl. May[estät] N. Ö. Regierung in Justiz-Sachen wegen; Allen und jeden Landtgerichtern, derenselben Verwaltern, und Beambten dises Erzherzogthum Öesterreich unter der Enns, des Viertl Ober Mannhartsberg anzufüegen; Es haben Ihro Kaysl. Königl. Mayestät auf beschehenes anzaigen der Königl. Hungarischen Hoff Canzley (Was massen eine gewisse Theresia Wagnerin aus dem Bischoff Raaberischen nächst der Öedenburger Gespannschafft gelegenen Marckt Rackos oder Kroyßbach gebührtig, welche wegen abgetriben, und in ein Bächlein geworffenen Leibsfrucht beschuldiget, um dem Gericht und Straff zu entgehen, wie geglaubet würd, in dises Land Österreich unter der Enns sich geflüchtet habe) allegnädigst verordnet, daß Ermelte Wagnerin auszuforschen, allmöglicher Fleyß angewendet, und wann selbe entdecket worden, in gute Verwahrung genohmen, und was beschehen, alsogleich berichtet werden solle. Solchemnach würdet all- und jeden, Eingangs ermelten Landtgrichtern, deren selben Verwaltern und Beamten, dises Erzherzogthumbs Öesterreich unter der Enns, des Virtl Ober Mannhartsberg durch disen offenen Circular-Befelch hiemit nachtrucksambst anbefohlen, daß selbe in Folge Ihro Kaysl. Königl. May[estät] Allerhöchsten Verordnung zu auskundchafft, und Habhafftwerdung solchainer Weibs-Persohn Theresiae Wagnerin, welche in dem Bischöfflich Raaberischen Marckt Groyßbach gebührtig, 19 Jahr alt, eine Müllers Tochter von Mitlerer Statur, und blaichen angesicht, und [1v] mit einem weissen unter-Rockh, und braunen unterröckl bekleydet ist, allen möglichen fleyß an – und das benöttigte unverweilt Vorkheren, bey entdeckung derselben aber, sie in bewahrlichen verhafft nähmen, und hierüber alsogleich, und ohne Zeit Verlust, die Regierung in Justiz-Sachen das waithern einberichten. Annebens auch dieser Circular befelch von einem Landtgericht [...] communiciret, und zugeschicket, folgendes von dem Lezteren Landgericht dieses Viertl Ober Mannhartsberg anwiederumben an dye Regierung eingesendet und überreichet werden solle.
Wornach sich dann Alle und jede zu richten, und den behörigen gehorsamben Vollzug zu Leisten wissen werden: Allermassen auch an die Landtgerichtern, und derenselben Beambten deren übrig hierländigen drey Vierttlen ein gleiches erlassen worden ist.
Joh. Jos. Gr. Breüner
Justiz Praesident
L[oco] S[igilli]
Ex consilio Regiminis Infer. Austriae in Justizialibus Wienn den 8. Julii 1750
Franz Anton von Fridberg
Joh. Fridrich Ignaz von Prader
Edler von Adlheimb
Circular Befelch an alle Landgerichter in Virtl Ober-Mannhartsberg die Theresiam Wagnerin Übelthätterin zu erforschen.
Quelle:
Wien, HHStA, Sonderbestände, Schloss-Archiv Jaidhof, Akten, Schachtel I/78: Amtsrechnung Gföhl (mit Patenten) (1747.09.22-1754), Nr. 2-12.
(AT-OeStA/HHStA SB HA Jaidhof I/78-2-12)