1899: Hermine R., ehemalige Hebamme, angeklagt wegen wiederholter Abtreibung
Stricknadeln sind das Corpus delicti im Gerichtsfall der ehemaligen Hebamme Hermine R. Derartige schmale, sondenartige Instrumente wurden bei illegalen Eingriffen häufig verwendet, weil sie leicht zu beschaffen, unverdächtig und dennoch sehr wirksam waren, um die Fruchtblase meist im 4. oder 5. Monat anzustechen und somit einen Abbruch auszulösen.
Die ehemalige Hebamme Hermine R. war schon einmal zu zehn Monaten schweren Kerkers verurteilt worden; am 28. Dezember 1899 werden ihr in einem Beweisverfahren neuerlich zwei Abtreibungen der Leibesfrucht zur Last gelegt. Bis zur Gegenüberstellung bestreitet sie, mit diesen Straftaten etwas zu tun zu haben, später dann will sie diese wenigstens abschwächen.
Rosa K. wird im August 1899 von Franz S. geschwängert. Im zweiten Monat sucht sie eine Hebamme auf, wofür Franz ihr Geld gibt. Er meint, sie wolle sich lediglich untersuchen lassen. Er habe ihr in keiner Weise zur Abtreibung zugeredet, sondern er habe sich öfters dahin geäußert, er „würde für ein eventuell von mir gezeugtes Kind auch Sorge tragen“.
Die Hebamme berichtet, Rosa sei schon mit beginnendem Abortus zu ihr gekommen und wäre wegen einer Eierstockentzündung in einem schlechten Zustand gewesen, sodass sie das Kind nicht zur Welt bringen konnte. Rosa K. habe sich darüber sehr geängstigt. Die ehemalige Hebamme gibt an, dass sie Rosa im Glauben gelassen habe, eine Operation vorzunehmen.
Laut Rosa habe die Hebamme sie beruhigt und erklärt, sie werde ihr Erleichterung verschaffen. Dann spürt die Verängstigte die Hand von Hermine R. in ihrem Geschlechtsteil, kann jedoch nicht angeben ob, und wenn welches Instrument verwendet wird. Als sie nach Hause kommt, erzählt sie Franz, „es sei schon geschehen“. Als Rosa ins Elisabethspital eingeliefert wird, stellt sich heraus, dass sie kurz vorher eine Frucht abortiert hat, die ca. drei Monate alt war. Dies stimmt mit ihren Angaben über die letzte stattgefundene Periode überein. Eine natürliche Ursache des Abortus scheint nicht vorzuliegen.
Rosa K. wird zu vier Monaten des schweren Kerkers, verschärft mit einem Fasttag monatlich, verurteilt; Hermine R. auf Grund ihrer Vorstrafe zu einem Jahr schweren Kerkers, verschärft mit einem Fasttag monatlich, beide außerdem zum Kostenersatz des Strafverfahrens und Strafvollzuges verurteilt.
Die beiden ebenfalls Angeklagten Elisabeth T. und ihr Schwager Wilhelm B. werden freigesprochen, da sie einen verbotenen Eingriff leugnen und eine stattgefundene Schwangerschaft bei der gerichtsärztlichen Untersuchung nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.
Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien, Landesgericht für Strafsachen, A11/ Faszikel 112 Zl. 8515/1899
Bild: Hebammenkoffer mit Originalinhalt