1929: Sophie R., mehrmals abgestrafte Hebamme
‚Weil sie ihrem Gatten den Haushalt zu versehen hat’ wird die 47jährige Hebamme Sophie R. im Jahr 1929 ‚nur’ zu 8 Monaten schweren Kerkers, verschärft durch einen Fasttag und ein hartes Lager vierteljährlich, verurteilt.
Sie ist angeklagt, den Tod der schwangeren ledigen Hausgehilfin Antonie N., 21 Jahre alt, zuletzt in St. Pölten wohnhaft, verursacht zu haben. Antonie starb im Krankenhaus an einer eitrigen Bauchfellentzündung, die laut Obduktionsbefund durch einen mechanischen Eingriff mit einem Katheter hervorgerufen wurde.
Für den Eingriff erhält die bereits einschlägig vorbestrafte Hebamme 300 Schilling. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung werden ärztliche Instrumente gefunden. Sie wird vom Gerichtsarzt wegen Lungen- und Nervenkrankheiten als arrestunfähig beurteilt und reicht mehrere Gnadengesuche um Haftverschonung ein. Diese werden jedoch ‚mangels besonders berücksichtigenswürdiger Gründe’ abgewiesen.
Sophie R. war seit 25 Jahren Hebamme und bemüht sich verzweifelt um die Wiedererlangung der Niederlassungsbewilligung, da sie kein anderes Auskommen hat und ihr Mann an Magengeschwüren leidet. Alle acht Anträge werden mit dem Vermerk zurückgewiesen, sie habe ‚durch ihr Vergehen ihre Verlässlichkeit verloren’.
Franz H. hat Antonie N. aus Mitleid nach Wien zur Hebamme gebracht und dieser erzählt, dass das Mädchen an Lues leidet. Er legt ein umfassendes Geständnis ab. Weil er für zwei unmündige Kinder zu sorgen hat, wird er nur zu drei Wochen schweren Kerkers, verschärft durch einen Fasttag und ein hartes Lager wöchentlich, verurteilt.
Quelle: Archiv der Republik, III-86.789-10/29