1935: Dr. S., Arzt, angeklagt wegen mehrmaliger Notzucht und Abtreibung

Mehr als achtzig Personen, Beschuldigte wie ZeugInnen, werden in den Jahren 1935 bis 1937 zum Prozess gegen den Arzt S. aus Drassmarkt geladen, der der mehrfachen Notzucht und Abtreibung angeklagt ist. Schon im Jahre 1928 war er in Krems wegen versuchter Notzucht angeklagt, damals aber freigesprochen worden.

Im Februar 1934 leitet der Gendarmerieposten in Drassmarkt Erhebungen wegen Verdachtes der Abtreibung der Leibesfrucht gegen Dr. S. ein. Im März des nächsten Jahres wird Marie E. aus Wiesmath nach einem misslungenen verbotenen Eingriff ins Allgemeine Krankenhaus von Wiener Neustadt eingeliefert, wo eine Anzeige erstattet wird. Auch an ihrer Schwägerin Anna S., sechsfache Mutter aus Wiesmath, hat S. einen derartigen Eingriff vorgenommen. Anna ist geständig, bezichtigt den Arzt allerdings der Notzucht, wie in der Folge auch drei der anderen beschuldigten Frauen. Damit der staatenlose Dr. S. nicht fliehen kann, wird er ebenfalls verhaftet.

Bei der folgenden Hausdurchsuchung werden drei Notizbücher gefunden, aus denen die Namen der Frauen, die Eingriffe, sowie deren Bezahlung (zwischen 75 und 150 Schilling – umgerechnet auf 2005: € 215-430) hervorgehen. Bei seiner Vernehmung erklärt Dr. S. Auskratzungen der Schleimhäute bei mehreren Frauen vorgenommen zu haben, die bei ihm mit Blutungen erschienen sind. Er leugnet jedoch die verpönten Eingriffe und die Frauen geschlechtlich missbraucht zu haben.

Einige Frauen, wie zum Beispiel Margarete L., die bei Edmund S. in Zahnbehandlung gewesen ist, geben an, von ihm geschlechtlich gebraucht worden zu sein. Zwei bei der Hausdurchsuchung vorgefundene Briefe weisen darauf hin, dass daraus eine Schwangerschaft entstanden sei. Daher habe sie sich die Leibesfrucht von ihm abtreiben lassen. Margarete L. leugnet, gibt aber in der Verhandlung zu, sich in einem Spital im 10. Bezirk einer Auskratzung unterzogen zu haben.

In allen Fällen prüft das Gericht auch eine eventuelle Mitschuld der Kindsväter, ob sie nämlich über die verpönten Eingriffe Bescheid wussten oder sogar mit dem Abbruch einverstanden waren. Schließlich fasst das Landesgericht Wien den Beschluss, zur schnelleren Abwicklung einzelne Verfahren auszuscheiden. Für versuchte und vollbrachte Notzucht sowie für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen wird Edmund S. zu 3 Jahren und 6 Monaten schweren Kerkers verurteilt. Kurz darauf wird ein Landesverweis ausgesprochen. Sein Vater erhebt Einspruch, da Edmund S. entmündigt und staatenlos ist. Über den weiteren Verlauf ist den Akten nichts zu entnehmen.



Quelle: Stadt- und Landesarchiv, Wien, A 11 /LG 7 Vr. 3487/32, Standort 309-4/43