Sterilisation

Die Sterilisation bei Frau oder Mann wird zunehmend als sichere Verhütungsmethode angewandt, sobald die Familienplanung abgeschlossen ist.

Frau oder Mann muss mindestens 25 Jahre alt sein. Darüber hinaus gibt es keine weiteren gesetzlichen Vorgaben. Manche Ärzte/Krankenhäuser verlangen ein höheres Alter und eine gewisse Anzahl an Kindern. Derartige Vorgaben sind willkürlich und stehen in keinem Gesetz. Ebenso ist die Unterschrift des Ehemannes/ der Ehefrau nicht vorgesehen und rechtlich ohne Bedeutung.


Frau: Die Unterbindung der Eileiter (Tubenligatur) unterbricht den Transportweg der Samenzellen zu den Eizellen, sodass es zu keiner Befruchtung kommen kann. Der Eingriff erfolgt in Vollnarkose mittels so genannter Bauchspiegelung (laparoskopisch), also ohne großen Bauchschnitt, nur durch 1-3 kleine Einstiche in die Bauchdecke. Dabei werden beide Eileiter entweder durchtrennt (Koagulation) oder abgeklemmt (Clips). Dafür ist kein Spitalsaufenthalt notwendig.

Die Durchtrennung der Samenleiter beim Mann (Vasektomie) hingegen ist ein kleiner Eingriff in örtlicher Betäubung, der nur etwa 15 Minuten dauert. Komplikationen sind sehr selten.

Es handelt sich um eine endgültige Methode. Nur in wenigen Fällen lässt sie sich rückgängig machen. Der Eingriff ist kurz und unkompliziert. Weder beim Mann noch bei der Frau gibt es Auswirkungen auf die Sexualität oder andere Körperfunktionen.

In einer Partnerschaft sollten beide gut überlegen, wer sich sterilisieren lässt. Der Eingriff ist beim Mann einfacher und mit weniger Risiken verbunden. Allerdings ist nur derjenige, der sich unterbinden lässt, auch außerhalb einer aktuell bestehenden Beziehung geschützt.

In Österreich bezahlen die Krankenkassen den Eingriff nur dann, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist.