Immer noch: Abtreibungsverbot in Irland

Frauen in Irland müssen für einen Abbruch ins Ausland reisen, da es in Irland keine Schwangerschaftsabbrüche aus medizinischen Gründen gibt, etwa bei schwerer Krankheit der Frau oder schwersten Fehlbildungen des Fötus – und aus sozialen Gründen schon gar nicht! Die Kosten tragen die Frauen selbst, auch wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Aus diesen beiden Gründen finden Abbrüche erst spät in der Schwangerschaft statt, was psychisch und medizinisch belastend ist.  Nur bei unmittelbarer Lebensgefahr, wie bei einer Frau mit Gebärmutterhalskrebs, hat der Europäische Gerichtshof die Regierung in Dublin zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs verpflichtet.

Dass Frauen zum Schwangerschaftsabbruch aus Irland ausreisen dürfen, ist schon ein Fortschritt: Noch Ende der 1950er-Jahre durfte ein Schwangerschaftsratgeber nicht in Irland verkauft werden, weil er sich unter anderem auch mit Verhütung befasste. Erst 1980 wurden Kontrazeptiva zum Verkauf in Irland zugelassen, wenn auch unter extremen Einschränkungen. Seit Jahrzehnten findet auf der Insel ein emotioneller öffentlicher Schlagabtausch zwischen Befürwortern und Gegnern der gesetzlichen Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches statt. Anlassfall war das tragische Schicksal einer Vierzehnjährigen, die bei der Vergewaltigung durch den Vater ihrer besten Freundin schwanger geworden war.

 

 

Der Fall, der ein ganzes Land in Aufruhr versetzte:

Am 12. Februar 1992 schrieb The Irish Times: „Staat will Mädchen an Abtreibung hindern“. Die Meldung ging beinahe unter, denn der neue irische Ministerpräsident Albert Reynolds hatte an seinem ersten Tag im Amt acht von zwölf Ministern entlassen.

Jahre später erinnert sich sein Pressesprecher Sean Duignan, wie er zum Dienstantritt vor seinem neuen Chef erschien. Er traf den neuen Regierungschef in einem Zustand der Verstörung: Soeben war das Dossier zum ‚Fall X’ auf seinem Tisch gelandet. „Ich fasse es nicht“, sagte Reynolds. „Wieso passiert mir das ausgerechnet an meinem allerersten Tag im Amt?“

Doch was waren Reynolds Probleme im Vergleich zu denen der jungen Frau ‚X’, einer kaum 14-jährigen Klosterschülerin und Tochter einer „hoch angesehenen Mittelschichtsfamilie“, wie es ein Polizeibeamter formulierte? Ihre Eltern hatten wenige Tage zuvor erfahren, dass ihre Tochter seit dem zwölften Lebensjahr vom Vater einer Schulfreundin sexuell missbraucht worden und dass es im Dezember 1991 sogar zum vollzogenen Geschlechtsverkehr gekommen war. Dies war „ohne ihre Zustimmung“ geschehen; sie habe sich in der Gewalt eines „verkommenen und schlechten Menschen“ befunden, wie es später in einem Gerichtsurteil hieß.

 

Für einen Abbruch nach London

Im Januar stellte das Mädchen fest, dass es schwanger war, und man traf Vorbereitungen für eine Reise nach London für einen Schwangerschaftsabbruch. Dies wäre auch in aller Stille geschehen, hätten sich die Eltern nicht an die Polizei gewandt. Sie verlangten einen DNA-Test für den Fötus, um eine spätere strafrechtliche Verfolgung zu erleichtern. Die Generalstaatsanwaltschaft wurde informiert. Das Mädchen war mit seinen Eltern bereits in London, als Generalstaatsanwalt Harry Whelehan beim obersten Zivil- und Strafgericht in Irland eine einstweilige Verfügung erwirkte, die es dem Kind für die Dauer von neun Monaten untersagte, das Zuständigkeitsgebiet des Gerichtes zu verlassen. Daraufhin kehrte die Familie freiwillig nach Irland zurück. Zu diesem Zeitpunkt war das Mädchen bereits so verzweifelt, dass sich eine klinische Psychologin ernsthaft besorgt über seinen Zustand äußerte, sodass es unter ärztliche Beobachtung gestellt wurde.

Der Generalstaatsanwalt hatte wenig Ermessensspielraum. In einer Dokumentation des irischen Fernsehsenders RTÉ sprach er viele Jahre später rückblickend von einem „eklatanten Problem“. Da war ein ungeborenes Kind mit einem in der Verfassung verbrieften Lebensrecht. Und nur den Generalstaatsanwalt trat für das Recht des Kindes auf Geburt eintrat: „Wenn sich die Mutter des Kindes, das einen Anspruch auf den Schutz seines Lebens hat, zu einem Schwangerschaftsabbruch entschließt, sieht unser System vor, dass sich der Generalstaatsanwalt einschaltet und dafür plädiert, dass das Kind lebend geboren wird.“

Er stand allein auf weiter Flur. In einem Land, das in Fragen der Moral zu faulen Kompromissen neigt und sich in politischen Fragen mitunter feige verhält, herrschte Erschütterung darüber, dass ein schwangeres Kind de facto auf der Insel interniert wurde: Die Polizei wollte die Flughäfen sperren und die Fähren kontrollieren. Viele stellten sich die Frage, ob es – auch vor dem Hintergrund weltweiter Entrüstung – politisch klug sei, einen Menschen durch eine einstweilige Verfügung am Verlassen des Landes zu hindern, wenn er es bereits verlassen hatte.

 

Ailbhe Smyth, Dozentin am University College Dublin, erinnert sich an das Entsetzen und die Wut darüber, was die Republik damit dem weiblichen Teil ihrer Bevölkerung signalisierte: „Ich kann mich an kein zweites Ereignis erinnern, das so spontane und heftige Wutausbrüche ausgelöst hätte. . . Der Kontrollzwang war außer Kontrolle geraten.“

Die Menschen hatten für diese Gesetze gekämpft, so Ailbhe Smyth, und jetzt „konnten sie erkennen, dass sie etwas Schreckliches getan, nämlich das Leben eines Menschen zerstört hatten“. Landauf, landab lieferte man sich heftige Auseinandersetzungen über befruchtete Eizellen, Embryonen und auch darüber, wie eine Zwölfjährige sich heutzutage mit viel Make-Up ein so reifes Aussehen geben kann, dass sie einen erwachsenen Mann „einfangen“ kann.

Sean Duignan brachte die Schwierigkeit auf den Punkt, in der die Politikerinnen und Politiker steckten: Das Problem bestand darin, dass Whelehan sich weigerte, sich ihrem Denken anzuschließen. „Regierung und Opposition forderten im Parlament mit Nachdruck, Harry hätte Rat annehmen sollen. In Wahrheit meinten sie, er hätte den Fall verschleppen sollen…  das Dossier hätte hinter einen Heizkörper fallen und er die Angelegenheit zumindest so lange auf die lange Bank schieben sollen, bis das Mädchen das Land verlassen und den Schwangerschaftsabbruch hinter sich gehabt hätte. . . damit alles vorbei und abgeschlossen und vor allem außerhalb des gerichtlichen Zuständigkeitsgebiets abgeschlossen gewesen wäre.“ Die typisch irische Lösung für ein irisches Problem.

 

„Grobe Verletzung der Menschenrechte“

In Dublin und vor irischen Botschaften und Konsulaten in aller Welt fanden Protestmärsche, Demonstrationen und Mahnwachen statt. In den Niederlanden forderten Politiker ihre Regierung zum Protest gegen diese „grobe Verletzung der Menschenrechte“ auf. Ein führender australischer Senator nannte das irische Recht „barbarisch“. Die französische Tageszeitung Libération stellte die EG-Mitgliedschaft Irlands in Frage. Schwedische Politiker verlangten die Absage eines geplanten königlichen Besuchs in Irland.

Am Dubliner Flughafen beschlagnahmte die Polizei mehrere tausend Exemplare der Tageszeitung The Guardian, weil in einem Inserat für Dienstleistungen zum Schwangerschaftsabbruch geworben wurde. Auch gegen den Independent in London wurde ermittelt, weil die Zeitung die Telefonnummer der ‚Irishwomen’s Abortion Support Group’ veröffentlicht hatte. Die Stadträtin Joan Burton, Mitglied der Irish Labour Party, machte die Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass auf juristisches Anraten aus Dublins Stadtbüchereien beliebte Gesundheitsratgeber für Frauen aus den Regalen entfernt worden waren.

 

In der irischen Regierungszentrale wand sich Duignan verlegen vor den Vertretern der ausländischen Presse. „Ich hielt damals jede Woche eine Informationsbesprechung für ausländische – überwiegend britische – Korrespondenten ab, und dieses wöchentliche Briefing geriet binnen kurzem zu einem wöchentlichen Beschämungsritual, bei dem Peinlichkeiten garantiert waren.“

Nachdem der Vorsitzende des High Court die einstweilige Verfügung in eine dauerhafte Verfügung umgewandelt hatte, legte die Familie im März 1992 Berufung ein. Die Psychologin sagte aus, das Mädchen sei selbstmordgefährdet; das Gericht gab endlich der Berufung statt und gestattete dem Mädchen, zum Schwangerschaftsabbruch ins Ausland zu reisen. In einem englischen Krankenhaus hatte sie eine spontane Fehlgeburt.

 

Auch zwanzig Jahre später keine gesetzliche Regelung

Die Auswirkungen dieser Entscheidung, durch die ein angedrohter Selbstmord als Abtreibungsgrund anerkannt wurde, sind bis heute virulent: Trotz zahlloser Versprechen ist für dieses Urteil auch zwanzig Jahre später keine gesetzliche Regelung getroffen worden.

Und doch hat es riesige Fortschritte gegeben: Meinungsumfragen zufolge hat die Mehrheit inzwischen eine Mittelposition eingenommen und befürwortet einen legalisierten Schwangerschaftsabbruch zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Auch die Abtreibungsgegner, die nur noch eine kleine Minderheit sind, zeigen sich heute weniger rigide.

Der irische Verband für Familienplanung hat drei Fälle vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht gebracht und vor kurzem die Bildung einer Sachverständigengruppe zu diesem Thema angestoßen. Trotzdem ist noch ein langer, langer Weg zurückzulegen: Zwei Anläufe, die im ‚Fall X’ gefällten Urteile per Bürgerentscheid rückgängig zu machen, wurden vom irischen Volk abgewiesen; doch bei der Volksabstimmung sprach sich eine große Mehrheit für das Recht aus, über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs im Ausland zu informieren, und für einen Abbruch ins Ausland zu reisen. Viele Parlamentsausschüsse sprachen viele Empfehlungen aus, von denen keine einzige umgesetzt wurde.

 

Niall Behan vom Familienplanungsverband: „Eine Reihe von UN-Menschenrechtsgremien hat Irland kritisiert. Vor kurzem wurden wir vom Anti-Folter-Ausschuss der UN befragt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schloss sich dem Supreme Court an und befand, es müsse einen Mechanismus zur Ausführung des ‚Fall X’-Urteils geben. Damit spielte er den Ball zurück zu den Ausschüssen des irischen Parlaments und stellte ihnen im Grunde die Frage: „Warum haben Sie das nicht gemacht?“ Mittlerweile hat die Sachverständigengruppe ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll innerhalb von sechs Monaten konkrete Empfehlungen für die Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geben.“

Ob Niall Behan für die Zukunft mit weiteren schmerzhaften Auseinandersetzungen rechnet? „Wir sprechen nach wie vor über eine begrenzte Anzahl von Gründen für einen Schwangerschaftsabbruch, die eine Gefahr für das Leben der Frau voraussetzen. Selbst nach einer gesetzgeberischen Maßnahme hätten wir immer noch eines der restriktivsten Schwangerschaftsabbruchgesetze in Europa. Der ‚Fall X’ ist ziemlich spezifisch. Aus verfassungsrechtlichen Gründen dürfen wir solche gesetzlichen Regelungen, wie die Briten sie getroffen haben, gar nicht erlassen.“

Auch im Fall einer gesetzlichen Neuregelung rechnet der Verband nicht mit einer massiven Zunahme der Schwangerschaftsabbrüche: „In der Schweiz ist die Rate der Schwangerschaftsabbrüche zurückgegangen, weil im Jahr nach der Entkriminalisierung auch Aufklärungsprogramme und ein verbesserter Zugang zu Verhütungsmitteln eingeführt wurden. . . Aber es gibt einfach eine gewisse Anzahl von Schwangerschaftsabbrüchen. Rund 4.000 Frauen fahren deswegen jedes Jahr von Irland nach England, vielleicht auch mehr. In den letzten Jahren sind die Zahlen allerdings zurückgegangen. Das dürfte daran liegen, dass mehr Aufklärung betrieben wird und der Zugang zu Verhütungsmitteln und auch zur Notverhütung erleichtert wurde. Das ist ein Beleg dafür, dass Kriminalisierung nicht der richtige Weg ist, um die Abtreibungsrate zu senken.“

 

Gutachter beschrieben ihn als „hart arbeitender, guter Familienvater“

Frau X ist inzwischen 34 Jahre alt. Ihre Anonymität wurde und wird respektiert. Das Gleiche galt für die Anonymität des Täters – jedenfalls bis März 2002. Dann wurde er zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Entführung und sexueller Nötigung eines 15-jährigen Mädchens verurteilt.

Als er 1992 wegen ungesetzlichen Geschlechtverkehrs mit der jungen Frau X angeklagt war, verschleppte er das Verfahren mehr als zwei Jahre lang mit dem Argument, ihm werde ein faires Verfahren verweigert. Im Prozess versuchte er, die Schuld an der Schwangerschaft des Mädchens X einem Jungen aus der Nachbarschaft anzuhängen, bis die DNA-Proben den entscheidenden Beweis lieferten. Die Gesamtstrafe von 14 Jahren wurde später vom Berufungsgericht auf vier Jahre verkürzt, denn die Rückfallwahrscheinlichkeit sei gering und in psychiatrischen Gutachten werde der Angeklagte als „hart arbeitender, guter Familienvater“ beschrieben.

Im Mai 1997 wurde der Mann aus der Haft entlassen. Kaum mehr als zwei Jahre später fiel er in seinem Taxi über das 15-jährige Mädchen her.

 

 

Leicht gekürzter Artikel von Kathy Sheridan aus ‚The Irish Times’, Samstag, 4. Februar 2012.

Wir danken Andreas Bredenfeld für die Übersetzung.