1909: Rechtsstreit um Zeppelin-Kondome

Am 2. Juli 1900 fand am Bodensee vor etwa 12.000 Zuschauern der erste Aufstieg eines Luftschiffes nach der Idee von Ferdinand Graf von Zeppelin statt. Mit dieser nur 18-minütigen Fahrt begann eine große Zeppelin-Begeisterung, die sich auch in der Werbung niederschlug: Briefmarken, Bücher, Auto- und Fahrradreifen sowie vieles andere verbreiteten den Zeppelin-Mythos.

„Obgleich Seine Excellenz sonst jeder Reclame abhold ist“, erlaubte er nach einer Verkostung ausnahmsweise die Benennung einer Wurst: Die ‚Zeppelinwurst‘ des Frankfurter Fleischermeisters Stephan Weiss.

Andere Hersteller scheiterten im Bemühen, seinen Namen zu benützen: Im Jahr 1909 prozessierte er gegen den Vertreiber von Kondomen E. Vier & Co aus Dresden, der Kondome der Marke ‚Z. Discret’ in Dosen mir dem Bild eines Zeppelins verpackt hatte. Die entsprechende Korrespondenz wird im Friedrichshafener Zeppelinmuseum aufbewahrt. Der Beklagte verteidigte sich: „Vor ungefähr 3/4 Jahren wurden uns [...] Blechdosen mit acht verschiedenen Abbildungen des Zeppelin’schen Luftschiffes, die von einer Lieferung für eine Fabrik von Grammophon-Nadeln übrig geblieben waren, angeboten und wurden dieselben von uns, da wiederholt Präservativs in Packungen zu 3 Stück gewünscht werden, für diesen Zweck verwendet. Diese Aufmachung fand wider Erwarten grossen Anklang und verpackten wir schliesslich immer 12 Dosen in einen Karton, der die Aufschrift ‚Marke Z. Discret’ trägt und unsere Firma.“ Vier & Co. musste sich schließlich dazu verpflichten, Aufschriften wie ‚Zeppelin steigt vom Bodensee auf’ etc. wegzulassen, durfte aber die Darstellung des Luftschiffes auf den zugekauften Blechschachteln beibehalten.

 

Leider sind wir nicht im Besitz einer derartigen Kondomverpackung.