Der Staat im Bett

Ein Zitat aus Adolf Hitlers ‚Mein Kampf’: „Der völkische Staat hat das Kind zum kostbarsten Gut eines Volkes zu erklären. Er muß sich als oberster Schirmherr dieses köstlichsten Segens fühlen.“

 

Damit waren selbstredend nur gesunde ‚arische’ Kinder gemeint. Um die Kinderproduktion anzukurbeln, wurde Verhütung fast unmöglich gemacht und der wiederholte Schwangerschaftsabbruch mit der Todesstrafe belegt.

 

Viele Maßnahmen sind allgemein bekannt, mit denen das Ziel verfolgt wurde, Frauen an den Herd zu scheuchen und sie zur Kinderaufzucht zu veranlassen. Beispielsweise das ‚Bundesgesetz, womit die Bestimmungen des Strafgesetzes zum Schutze der Leibesfrucht abgeändert und ergänzt werden (Strafgesetznovelle vom Jahre 1937)’, ,Ehrenkreuz der Deutschen Mutter’ (1938), Polizeiverordnung über Verfahren, Mittel und Gegenstände zur Unterbrechung und Verhütung von Schwangerschaften’ (1941) etc.

 

Es gab aber noch subtilere Formen. Beispielsweise das NS-Gesetz über die Änderung der Einkommenssteuer (Februar 1939): Es streicht die steuerliche Vergünstigung für die Beschäftigung von Hausgehilfinnen und bringt gleichzeitig eine Steuererhöhung für Ledige sowie die Einordnung in eine höhere Steuerklasse für Verheiratete, aus deren Ehe nach fünfjährigem Bestehen noch kein Kind hervorgegangen ist und deren Einkommen 1800 Reichsmark übersteigt.