Die ungleiche Praxis des §218
Eine Darstellung der Wege und Umwege zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1990
"Eine Frau, die ungewollt schwanger ist, muß sich entscheiden, wie diese Schwangerschaft enden soll: durch Abbruch oder durch die Geburt eines Kindes. Für diese Entscheidung bedarf sie weder ungebetener Ratschläge noch der Bevormundung durch professionelle HelferInnen, weder der Beurteilung durch Unbeteiligte noch der Überprüfung durch Gerichte. Sie wird diese Entscheidung am ehesten zu ihrem eigenen Besten fällen, wenn sie nicht unter Druck durch fremde Interessen gerät, wenn sie gut über die möglichen Alternativen informiert ist, wenn ihre soziale Umgebung sie unterstützt und wenn sie sicher ist, daß ihre Entscheidung respektiert wird und bei ihrer Durchsetzung keine unnötigen Hindernisse und Gefahren auftauchen. Weil diese Bedingungen in der BRD regelmäßig nicht erfüllt sind, ist diese Untersuchung über die Abtreibung entstanden. Sie soll dazu beitragen, daß die Zustände sich zum Besseren ändern. Dazu gehört, daß Frauen sich ungehindert über ihre Rechte informieren können und freien Zugang zu legalen, medizinisch einwandfreien Abbrucheinrichtungen erlangen. Dazu gehört auch, daß diejenigen, die sich politisch für diese Rechte einsetzen, nicht ebenso unwissend argumentieren wie die Abtreibungsgegner." Renate Sadrozinski