Archiv der Republik Österreich: Obduktionsbefund ca. 1925
Der schwere lokale Befund am Genitale (jauchig eitrige Entzündung der Gebärmutterhöhle) macht eine spontane Unterbrechung der Schwangerschaft sehr unwahrscheinlich, weil derart schwere Infektionen in der Regel nur bei künstlicher Unterbrechung der Gravidität durch ungeschulte Hände und Unreinlichkeit der Instrumente bzw. der Hände des Täters verursacht werden. Diese Erwägungen machen es wahrscheinlich, dass die Schwangerschaft von einem unberufenen Täter unterbrochen worden ist.