Die Legalisierung des Abbruchs
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Die Legalisierung des Abbruchs
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Johanna Dohnal, Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung - Salzburg (1988)
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Als erstes Land legalisierte in den 1920ern die Sowjetunion den Abbruch, weil man begriffen hatte, dass ein Verbot das falsche Instrument für die Bevölkerungspolitik ist. In den 1950ern wurde der Abbruch in Ländern des ehemaligen Ostblocks erlaubt, ab den 1970ern folgten Länder der ‚westlichen Welt’ – manche schneller, manche langsamer, manche bis heute gar nicht. In Österreich war es das Jahr 1975, ab dem der Schwangerschaftsabbruchstraffrei gestellt wurde, wenn Ärzte ihn vornehmen. Die Regelungen sind in den einzelnen Ländern im Detail unterschiedlich, etwa hinsichtlich Indikation, Beratungspflicht, Wartezeit, Verweigerungsrecht von Ärzten und anderen medizinischen Berufen.
Heute ist der Schwangerschaftsabbruch in Europa bis auf die folgenden Länder legal: Irland, Liechtenstein, Malta, Polen, San Marino und den Vatikanstaat. In den USA ist der Abbruch im Prinzip durch eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofes freigegeben, doch haben die einzelnen Bundesstaaten sehr unterschiedliche Durchführungsbestimmungen bzw. –behinderungen erlassen.