Abschriften von Gerichtsprotokollen aus dem Archiv des Justizministeriums - Dänemark

Kopenhagen

Eine neunzehnjährige Hausangestellte war von einem vierzigjährigen, verheirateten Unteroffizier geschwängert worden. Als sie im April 1929 im 4. Monat schwanger war, beschaffte der Unteroffizier die Adresse einer 37 jährigen Köchin, die Abtreibungen vornahm. Er ging mit dem Mädchen zur Wohnung der Köchin und gab ihr 75 Kronen, mit denen sie das „Honorar“ bezahlen sollte. Die Köchin behandelte das Mädchen, indem sie ein Gummirohr in die Gebärmutteröffnung und danach ein Stück Stahldraht einführte, mit dem sie ein Loch in das Häutchen vor der Gebärmutteröffnung stach. Am nächsten Tag wurde das Mädchen krank, kam ins Krankenhaus, wo der Abort geschah. Zwei Tage später starb sie an Bauchfellentzündung. Die Köchin gestand, dass sie in den Jahren von 1926 bis 1929 ein halbes Dutzend ihr unbekannter Frauen auf die gleiche Weise behandelt habe. Beim Urteil durch das Kopenhagener Geschworenengericht vom 5. Dezember 1929 wurde der Unteroffizier freigesprochen, während die Köchin im genannten Fall für schuldig befunden und zu zwei Jahren Arbeit in einer Besserungsanstalt verurteilt wurde.

---

Aalborg, Reichsstaatsanwalt.

Ein neunzehnjähriger Knecht hatte eine zwanzigjährige Dienstmagd geschwängert. Sie sprachen wiederholte Male darüber, dass sie, die früher schon abgetrieben hatte, zusehen sollte, was sie mit der Leibesfrucht machte. Zu diesem Zweck aß sie grüne Seife und Zwiebeln. Diese Mittel muss man aber als ungeeignet ansehen, um eine Abtreibung hervorzurufen. Über das Motiv gab es keine weiteren Informationen. Unter diesen Umständen wurde das Verfahren ohne Anklage durch das Schreiben des Staatsanwaltes vom 14. März 1930 beendet. Darüber hinaus schickte das Amtsgericht das Mädchen wegen heimlicher Entbindung für acht Monate in eine Besserungsanstalt.

---

Aalborg, Journal des Reichsstaatsanwaltes.

Eine 31 jährige Restaurantangestellte hatte für längere Zeit ein Verhältnis mit einem 37 Chauffeur. Sie hoffte, er würde sich scheiden lassen und sich mit ihr verheiraten. Als sie im April bzw. im Oktober 1929 meinte, schwanger zu sein, aß sie Quecksilber, trank Kronenessenztropfen ( s.u. ) und machte warme Spülungen, um die Leibesfrucht abzutreiben. Nach ihren Erklärungen geschah das auf Drängen des Mannes und aus Furcht vor seinen Drohungen, sonst mit ihr zu brechen. Es kam während des Verfahrens nicht heraus, ob sie schwanger gewesen war. Der Mann verneinte dies. Das Verfahren endete ohne Anklage durch das Schreiben des Staatsanwaltes vom 15. Oktober 1931. Anmerkung: Aus „Salmosens-Konversationslexikon“: Die „Wunder-Kronessenz“ besteht aus Auszügen von Aloe, Safran, Rhabarber und anderen Bitterstoffen, wirkt abführend.