Landessicherheitsgesetz für Wien

Eine Befreiung ermöglicht die soeben in Kraft getretene Änderung des Landessicherheitsgesetzes für Wien: Wer eine Familienplanungsklinik aufsucht, darf nicht länger belästigt, behindert, beleidigt oder mit unerwünschten ‚Geschenken’ behelligt werden.

§ 3 ermächtigt die Polizei zur Verwarnung bzw. zur Wegweisung von Personen, die andere in unzumutbarer Weise belästigen, insbesondere wenn auf Personen, die sich einer sozialen oder medizinischen Einrichtung nähern, psychischer Druck ausgeübt wird - zum Beispiel durch nachdrückliches Ansprechen oder (versuchte) Übergabe von Gegenständen -, oder sie am Zugang zu öffentlichen Einrichtungen behindert werden.

Damit sollten solche Situationen beendet sein, wie Wolf Haas sie 2009 in seinem Bestseller ‚Der Brenner und der liebe Gott’ treffend beschrieben hat: Mangels gesetzlich festgeschriebener Schutzzone „stehen die KampfbeterInnen vor der Klinik Spalier“ und belästigen Personal und Patientinnen. Die Klinik greift zur Selbsthilfe: „Du musst Dir das so vorstellen: Rechts vom Eingang ist ein rosenkranzbetender Abtreibungsgegner mit dem Embryobild gestanden und links vom Eingang eine stiernackige Frau mit Rasenmäherfrisur vom Sicherheitsdienst, quasi Gleichgewicht des Schreckens.“


Das Landesgesetzblatt für Wien, ausgegeben am 4. Juni 2010 können Sie unter nachlesen.