Welche Abtreibungsform will ich? Frauen können selbst bestimmen
Wer ungewollt schwanger ist und weiß, dass es einfach nicht geht, jetzt ein Kind ins Leben zu begleiten, hat in Österreich zwei
Möglichkeiten, die Schwangerschaft abbrechen zu lassen: Medikamentös (bis zur 9. Woche, gerechnet ab dem 1. Tag der letzten Regel) oder chirurgisch (unter Lokalanästhesie oder Vollnarkose, bis zur 14. Schwangerschaftswoche). Rund die Hälfte der Frauen entscheidet sich für die medikamentöse Schwangerschaftsbeendigung. Die WHO hat das Medikament 2005 in die Liste der essentiellen Medikamente aufgenommen und weltweit kommt sie in mehr als 100 Ländern zum Einsatz.[1]
Wenn der Alltag wieder aufgenommen ist und persönliche Erleichterung oder Trauer in den Hintergrund treten, bleibt die Dankbarkeit, dass eine Selbstbestimmung überhaupt möglich ist. Mütter und Großmütter hatten diese Möglichkeit noch nicht.
Wie kam es eigentlich dazu?
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch kam erst vor 26 Jahren nach Österreich – nach heftigem Widerstand.
So schrieb etwa die Tageszeitung Kurier am 2. September 1990: „Trotz Golfkrieg, Geiselbefreiung, Wahlkampf – (…) eine kleine ‚Pille‘. RU 486, die sogenannte ‚Abtreibungs-Pille‘, erregt derzeit die Gemüter.“[2]
Was anfangs unter dem Namen RU-486 die Gemüter erhitzte, war der Wirkstoff Mifepriston, entwickelt vom französischen Hormonforscher Étienne-Émile Beaulieu (1926-2025) gemeinsam mit Kollegen vom französischen Institut INSERM und einer Gruppe des Pharmaunternehmens Roussel-Uclaf. In Kombination mit einer Entdeckung des schwedischen Arztes Mark Bygdeman (*1934) entstand daraus die Erfindung des medikamentösen Abbruchs wie wir ihn heute kennen, einer echten Revolution der Medizin, aber vor allem ein Meilenstein in der Selbstbestimmung von Frauen. [3]
Weitere Infos: www.mifegyne.info
Bereits seit 1988 war Mifepriston (Mifegyne®) in Frankreich zugelassen, kurz darauf auch in England und Schweden – aber auch noch zehn Jahre später weder in Österreich noch in vielen anderen Ländern Europas: Hürden und Restriktionen, um Frauen den Zugang zu dieser wirksamen Möglichkeit der selbstbestimmten Fruchtbarkeit zu erschweren.
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Persönliche Initiative versus Politik
Dass Mifegyne® schließlich am 21. Jänner 1999 doch nach Österreich kam, war den Anstrengungen von Peter Safar (1952-2008), Primarius der Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Krankenhaus Korneuburg, und seines Mitarbeiters, dem Gynäkologen Christian Fiala (*1959), zu verdanken. Fiala hatte zuvor in Frankreich gearbeitet und sich dort von den vielen Vorteilen und der sicheren Anwendung von Mifegyne® überzeugen können. Er brachte auch die Beobachtung mit, dass Mifegyne® für viele Frauen eine gute Alternative zum chirurgischen Abbruch ist.
Der Behandlung der ersten Patientin in Korneuburg war ein echter Spießrutenlauf vorausgegangen.
Denn die damalige große Koalition aus SPÖ und ÖVP hatte sich darauf geeinigt, die Zulassung von Mifegyne® weiter hinauszuschieben. Trotzdem genehmigte die SPÖ-Gesundheitsministerin Eleonora Hostasch (*1944) die Einfuhr von zumindest 5 Packungen, womit 5 Frauen behandelt werden konnten. Daraufhin erlaubte ein Mitarbeiter des Ministeriums ohne Rücksprache sogar eine größere Lieferung. Während die Regierungsklausur der Koalition Mitte Jänner 1999 neuerlich bekräftigte, dass Mifegyne® definitiv nicht zugelassen werde, waren die Tabletten bereits auf dem Weg nach Österreich und wurden eine Woche später im Krankenhaus Korneuburg vorgestellt.
Ein Jahr später wurde Mifegyne® endlich in Österreich zugelassen - mehr als ein Jahrzehnt nach der Erstzulassung in Frankreich.
Ärzte wogen zwar ab, entschieden sich aber dann dafür
Hauptbefürworter der Einführung war der Wiener Gynäkologe Alfred Rockenschaub (1920-2017), Vorstand der Ignaz-Semmelweis-Frauenklinik: „Wenn die Frau glaubt, schwanger geworden zu sein, dann nimmt sie diese Pille. Da könnte man sich viel ersparen – etwa die Schuldgefühle.“ [4]
Auch die Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sprach sich für den Einsatz des neuen Medikamentes aus: „,Mifegyne' stellt eine 'schonende' pharmakologisch induzierte Variante dieser Indikation [Schwangerschaftsabbruch] dar, ist in anderen europäischen Ländern zum Teil seit einigen Jahren in Verwendung und hat dort zu keiner nennenswerten Zunahme der Schwangerschaftsabbrüche geführt." Unterstützung kam auch vom Wiener Gynäkologen Johannes C. Huber (*1946) sowie von Wolfgang Walcher, Leiter der Familienplanungsstelle der gynäkologischen Universitätsklinik Graz. [5]
Der Allgemeinmediziner und damalige VP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger (*1952), sprach sich zwar gegen Schwangerschaftsabbrüche aus, zeigte aber Verständnis für ungewollt schwangere Frauen: „Die meisten Frauen leiden doch seelisch und treiben nicht so einfach ab.“ [6] Daraufhin verlor er für einige Monate seine Funktion als Gesundheitssprecher des ÖVP-Nationalratsclubs und wurde von seiner Partei zum ‚gewöhnlichen‘ Abgeordneten degradiert. [7]
Niemand kann besser entscheiden als die betroffene Frau selbst
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) bezeichnete am 20. Jänner 1999 die Entscheidung für oder gegen Mifegyne® als Gratwanderung. Den Schwangerschaftsabbruch sehe man als nicht wünschenswerten Weg an, andererseits müsse man sich der gesellschaftlichen Realität stellen und die Situation der Frauen sehen.
Peter Husslein (*1952), Vorstand der Universitätsfrauenklinik Wien, schrieb: „[Es] wird vom Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, daß ein Schwangerschaftsabbruch zwar in jedem Fall ein Unrecht darstellt, die Gesellschaft aber zur Kenntnis nehmen mußte, daß es Situationen gibt, in denen er offenbar nicht vermeidbar ist. […] Es kann schließlich nicht unser Ziel sein, den Schwangerschaftsabbruch so gefährlich, problematisch und unangenehm wie möglich zu machen, damit er nicht in Anspruch genommen wird.“ [8]
Versuche gabs schon früher
Die Beendigung einer ungewollten Schwangerschaft durch die Verabreichung von Wirkstoffen war kein neues Konzept. Historische Dokumente listen eine unglaublich große Anzahl von Arzneistoffen und anderen Substanzen auf, die Frauen für die Beendigung einer ungewollten Schwangerschaft geschluckt oder vaginal eingeführt haben, u.a. nachzulesen bei Eduard Hofmann, Der Arzt für Alle (1925). Doch die meisten dieser Versuche waren entweder unwirksam oder gefährlich für die Gesundheit und/oder sogar das Leben der Frauen.

Beaulieu setze sich auch nach der Entdeckung von Mifegyne® zeitlebens für einen ungehinderten Zugang zu Mifegyne® ein, ließ es also nicht bei der pharmakologischen Entwicklung bewenden, sondern engagierte sich auch gesellschaftspolitisch. Er sah sich deswegen regelmäßig heftiger Kritik und Drohungen durch Abtreibungsgegner ausgesetzt. Noch mit 80 Jahren nahm er an der Dissertation [9] von Christian Fiala am Karolinska Hospital in Stockholm teil – damals weltweit erst die 3. Dissertation, die sich mit Mifegyne® und dem Abbruch beschäftigte. „Etienne-Emile Baulieu wurde sein ganzes Leben lang von einem Anspruch geleitet: dem der Menschenwürde“, schrieb die französische Gleichstellungsministerin Aurore Berge (*1986) im Onlinedienst X. [10] 2008 gründete er das Institut Baulieu, das sich der Behandlung von neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer widmet. Für seine Forschungen auf verschiedenen Gebieten erhielt er eine Reihe nationaler und internationaler Auszeichnungen.
Weiterhin redet(e) die Politik mit
Im Jahr 2000 wurde Mifegyne® in Österreich zwar zugelassen, allerdings hatte die Große Koalition einen „typisch österreichischen“ Kompromiss gewählt: Als einziges Land weltweit durfte Mifegyne® bei uns nur an Krankenanstalten abgegeben werden, obwohl dort kaum Abbrüche durchgeführt werden. [11] Dadurch waren niedergelassene Ärzte von der Verwendung des Mifegyne ausgeschlossen, obwohl sie in Österreich die meisten Abbrüche chirurgisch in ihrer Ordination durchführen.
Gegen diese medizinisch nicht begründete Verordnung klagte der Gynäkologe Christian Fiala, weil er sich - stellvertretend für alle niedergelassenen Ärzte „in [seinen] verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten auf Erwerbsfreiheit und auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt [fühlt], weil ihm in [seiner] privaten Praxis im niedergelassenen Bereich die Verabreichung der Arzneispezialität Mifegyne verwehrt ist bzw. die Verordnung ohne sachlichen Grund zwischen […] privaten und öffentlichen Krankenanstalten einerseits und niedergelassenen Ärzten andererseits differenziert, obwohl allen Ärzten die risikoreichere chirurgische Durchführung des Schwangerschaftsabbruches gestattet ist.“ [12]
Der Verfassungsgerichtshof wies die Klage zurück und bestätigte, dass Mifegyne® in Österreich ausschließlich in Krankenanstalten abgegeben werden durfte. Diese Einschränkung wurde erst 20 Jahre später aufgehoben. Bis heute ist es nicht rezeptfrei erhältlich, was aus medizinischer Sicht und angesichts der jahrzehntelangen Erfahrung gerechtfertigt wäre. Um das zu beenden wurden zwei Volksbegehren ins Leben gerufen: zur rezeptfreien Abgabe von Mifegyne® sowie zur Streichung des Abbruchs aus dem Strafrecht und der immer noch bestehenden Androhung von 1 Jahr Gefängnis.
Mehr dazu auf www.bevormundung-is.org.
[1] Gynuity Health Projects, 2024, https://gynuity.org/assets/resources/mife_by_country_and_year_en_2025-06-23-142235_vljj.pdf
[2] Kurier vom 2. September 1990.
[3] Swahn ML, Bygdeman M.: The effect of the antiprogestin RU 486 on uterine contractility and sensitivity to prostaglandin and oxytocin. Br J Obstet Gynaecol 1988;95:126–34
[4]„Der weibliche Körper als Schlachtfeld“, APA 0047 vom 22. 6. 1993.
[5]Abtreibung: Österreichs Gynäkologen 2 – Warnung vor Gesetzesänderung, APA0329 5 II 0467 vom 29. 1. 1999.
[6] „Kämpfe bis aufs Letzte“, Kurier vom 28. 8. 1990, 2.
[7]Sepp Leodolter, Pers. Mitteilung vom 30. 9. 2020.
[8]Claudia Semrau, Ute Watzlawick: Mifegyne, Wien-München-Bern,1999, 7-8.
[9] Christian Fiala: „Improving medical abortion: using mifepristone in combination with a prostaglandin analogue“, Dissertation Karolinska Institutet, Stockholm, 2005, https://hdl.handle.net/10616/43458
[10] Modern Ghana, https://www.modernghana.com/news/1404773/abortion-pill-inventor-etienne-emile-baulieu-dies.html, abger. 23. 02. 2026
[11] „Mifegyne und Prostaglandin-Analogstoffe dürfen […] ausschließlich von Ärzten verordnet werden, die an einem staatlichen oder privaten Krankenhaus oder Zentrum (mit offizieller Ermächtigung zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen) tätig sind.“
[12]V15/02 vom 26. 11. 2002, Beschluss des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), URL: https://www.ris.bka.gv.at/VfghEntscheidung.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_09978874_02V00015_00&IncludeSelf=False, abgerufen am 23. 12. 2020.