Wer ist „des Teufels“?
Drogen, Euthanasie, Pornografie, Rüstung, gravierende Arbeitsrechtsverletzungen ….
Dieser Aufzählung von ‚Baddies‘ kann wohl jede/r uneingeschränkt zustimmen.
Atomenergie, Nichtratifizierung des Kyotoprotokolls, Tabak, Forschung am Tiermodell …
Hier gibt es zumindest Diskussionsstoff.
Doch die Banken, die sich selbst als ‚ethisch‘ bezeichnen, werfen zusätzlich zu den oben genannten Ausschlussgründen auch das Recht auf Selbstbestimmung durch Schwangerschaftsabbruch in den No-no-Topf: „Verletzung der Würde des menschlichen Lebens“.
Weiters ordnen sie dort die nachträgliche Verhütung (‚Pille danach‘) ein, was eine offensichtliche Verwechslung mit der ‚Abtreibungspille‘ darstellt.
Obwohl sich die so genannten ‚ethischen‘ Banken bei ihrer Kategorisierung von ‚guten‘ und ‚bösen‘ Unternehmen auf die katholische Ethiklehre berufen, werden in ihren „ethisch ausgerichteten Aktienfonds“ und der „kirchlich orientierten Wertpapierauswahl“ solche Firmen geduldet, die Kondome oder sogar die ‚Pille‘ herstellen. Damit verlassen sie also die Aussagen der Enzyklika ‚Humanae vitae‘ von 1968, die die ‚Pille‘ strikt ablehnt.
‚Duldsam‘ ist man auch gegenüber Unternehmen/Institutionen, die zwar Patente auf Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch besitzen, sie aber nicht kommerziell nutzen. Ob auch der humanitäre Einsatz derartiger Medikamente als unethisch angesehen wird und die entsprechenden Firmen DANN DOCH von Investitionen dieser Banken ausschließt, lässt sich aus der Aufzählung nicht ablesen.
Wer in dieser Ausschlussliste die Alkoholproduktion vermisst, sei daran erinnert, dass eine Reihe von Stiften und Klöstern über gut gehende Brauereien und Weingüter verfügt.
Quellen: www.steyler-bank.de („Wo Geld Gutes schafft“), www.schellhammer.at (Im Eigentum der ‚Grazer Wechselseitigen‘), www.pax-bank.de („Bank für Kirche und Caritas“)